Lobautunnel: Entscheidung soll im September fallen

MINISTERRAT:  BRUNNER / GEWESSLER
Leonore Gewessler wartet noch auf die Unterschrift von Magnus Brunner. Zudem Kontroverse um Rolle des Verfassungsdiensts.

 Ist der Bau des Lobautunnels nun endgültig abgesagt oder nicht? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat das Aus bereits Ende 2021 verkündet – und damit auch ein neues Straßenbauprogramm der Asfinag. Solange Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) dieses aber nicht unterschreibt, gilt rechtlich noch das alte – und Projekte wie der Lobautunnel wären (rein theoretisch) nach wie vor auf der Agenda.

Diese ungeklärte Situation währt nun schon seit mehr als einem halben Jahr, jetzt kommt aber langsam Bewegung in die Sache. „Die Prüfung dürfte nicht mehr allzu lange andauern“, heißt es aus dem Finanzministerium auf Anfrage des KURIER. Interne Bewertungen sollten „im Laufe des Septembers abgeschlossen sein“.

Warum Brunner seit Monaten nicht unterschreibt, erklärt man im Ministerium mit der heiklen Rechtslage: „Aufgrund der Vielzahl an öffentlich geäußerten Bedenken und der damit in Verbindung stehenden Gutachten ist eine tiefer gehende Prüfung notwendig geworden.“

Politisch heikel

Tatsächlich dürfte das Zögern aber auch darauf zurückzuführen sein, dass die Situation politisch heikel ist. Wenn Brunner die Unterschrift verweigert, könnte das die türkis-grüne Koalition zum Platzen bringen. Wenn er aber unterschreibt, ohne die Rechtsgültigkeit prüfen zu lassen, ist das Finanzministerium bei finanziellen Schäden durch den Straßenbaustopp haftbar.

Tatsächlich gibt es mehrere Rechtsgutachten, die das Handeln der Klimaschutzministerin kritisieren, unter anderem vom renommierten Verfassungsjuristen Heinz Mayer.

Dieser kam im Frühjahr zum Schluss, dass die Weisung Gewesslers an die Asfinag, den Tunnel nicht zu bauen, „rechtlich nicht möglich und rechtswidrig“ sei. Daraufhin veranlasste die Wirtschaftskammer Wien, in deren Auftrag das Gutachten erstellt worden war, eine Prüfung durch den Verfassungsdienst.

Fertig geprüft

Dieser hat die Prüfungen nun abgeschlossen, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Keine in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen würden „verfassungsrechtliche Materie“ berühren, es handle sich stattdessen um Fragen der „einfachgesetzlichen Auslegung“.

Diese seien nicht durch ein Gutachten des Verfassungsdienstes, sondern auf dem Rechtsweg zu klären. Sprich: Geschädigte, die bereits in den Tunnelbau investiert haben, können klagen. Dann werde sich herausstellen, ob das Vorgehen von Bundesministerin Gewessler mit dem Gesetz vereinbar war oder nicht, kommentierte man aus dem Büro gegenüber dem Standard.

Dass man sich so aus der Affäre ziehen will, sei „vollkommen absurd“, kommentierte Mayer. „Natürlich ist der Verfassungsdienst zuständig. In 50 Jahren ist mir so etwas noch nicht untergekommen.“

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