Kleiner Dackel „Geisha“ muss im Tierquartier ausharren
Im Tierquartier in der Donaustadt warten 500 Tiere – auf bessere Zeiten und darauf, dass sie jemand abholt. Mitten unter Hamster, Katzen und Hunden findet man dort derzeit die Dackelmischlingsdame Geisha. Und das, obwohl sie gar nicht im Tierquartier sein müsste.
Geisha überlebte vergangenen Samstag einen Brand in einem Wohnhaus in der Brigittenau – und ist seither eine kleine Berühmtheit. Die Feuerwehr rettete der 13-jährigen Dackeldame das Leben und versorgte sie mit Sauerstoff und Wasser. Geishas Besitzerin musste mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Wiener AKH und ist bis heute auf der Intensivstation.
Das Schicksal des kleinen Hundes, dessen Bild durch die Medien ging, bewegt. Und kommt es, dass gleich mehrere Menschen Geisha einen Betreuungsplatz anbieten wollen. So auch Tamara Johnson. Die 63-Jährige wünsche sich nichts mehr, als die Dackeldame zu sich zu holen, erzählt sie dem KURIER. „Ich möchte mich um Geisha kümmern, bis es ihrem Frauchen besser geht.“
„Sie hat sicher Angst“
Die Chance dazu bekomme sie aber nicht: „Laut Tierquartier brauche ich eine Vollmacht oder müsste ein Verwandter sein“, sagt Johnson. Dass sie ganz in der Nähe der Besitzerin wohne, reiche nicht. „Zwei Mal habe ich die Hündin in der Umgebung ohne Leine gefunden und immer wieder zur Besitzerin gebracht, ich kenne sie gut“, sagt sie. „Im Tierquartier hat sie sicher noch mehr Angst“, sagt sie. Ähnlich sieht das eine Dame aus Graz. Sie sah die Bilder und schrieb dem KURIER: „Es bricht mir das Herz!“ Auch sie bat sich an, das Tier zur Überbrückung bei sich aufzunehmen, bis es der Besitzerin besser geht.
Leider kommt Geisha aus dem Tierquartier so schnell nicht mehr weg. Der Grund: „Die Stadt übernimmt, da keine Angehörigen eruiert werden konnten, in solchen Fällen die Obhut“, sagt die Amtsärztin der MA 60 (Veterinäramt/Tierschutz). „Verwandte und Bekannte mit einer Vollmacht der Besitzerin können das Tier abholen“, sagt die Amtstierärztin. Ansonsten heißt es warten.
Nun hoffen alle, dass die Besitzerin ihre Hündin bald abholen kann. Zur Adoption könnte Geisha – nach §37 (3) Tierschutzgesetz – frühestens in zwei Monaten freigegeben werden. Nach dieser Frist können behördlich abgenommene Tiere ins Eigentum der Stadt übergehen. Übrigens: Der Tagsatz für einen Hund beträgt im Tierquartier 29,24 Euro. Die Gesamtsumme muss im Nachhinein von der Besitzerin bezahlt werden.
Kommentare