IGGÖ-Präsident Olgun zum Rücktritt aufgefordert

Präsident Ibrahim Olgun muss gehen.
Teile des Obersten Rates der IGGÖ stellen sich offen gegen Olgun. Nun soll der Schurarat einschreiten.

In der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) rumort es gewaltig: Nach der Ankündigung der Bundesregierung, wegen Verstößen gegen das Islamgesetz sieben Moscheen zu schließen, die Arabische Kultusgemeinde (der sechs der Gebetshäuser zugerechnet werden) aufzulösen und mindestens 40 Atib-Imame des Landes verweisen zu wollen, steigt der Druck auf den Präsidenten der IGGÖ, Ibrahim Olgun. Der 30-jährige türkischstämmige Theologe wird nun von seinem eigenen Vizepräsidenten, Abdi Tasdögen, sowie anderen Mitgliedern des Obersten Rates der IGGÖ aufgefordert, von seinem Amt zurückzutreten.

Die Kritiker in den eigenen Reihen werfen dem Präsidenten vor, selbst die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde ausgelöst zu haben. In Anbetracht von Olguns Aussendung vom Sonntag, in der er sich über die Maßnahmen der Regierung "empört" zeigt, bestritt, darüber informiert worden zu sein und rechtliche Schritte gegen die Moschee-Schließungen ankündigt, ist das natürlich besonders pikant.

"Olgun brachte Stein selbst ins Rollen"

Tasdögen stellt die Ereignisse nun komplett konträr dar: Aus einem Schreiben des Kultusamts vom 11. Mai 2018, das dem Obersten Rat und dem Vorsitzenden des Schurarates der IGGÖ, Ümit Vural vorliege, gehe hervor, dass die IGGÖ am 10. August 2017 den Verdacht an das Kultusamt herantrug, dass „mehrere Kultusgemeinden“ die rechtlichen Anforderungen an eine Kultusgemeinde nicht erfüllen würden und wahrscheinlich auch nie erfüllt haben sollen. Die IGGÖ sei daraufhin am 16. August 2017 vom Kultusamt aufgefordert worden, diese Behauptungen zu belegen. Am 30. August 2017 habe die IGGÖ dem Kultusamt schließlich einen Erhebungsbericht übermittelt. Darin sei unter anderem vorgetragen worden, dass manche Einrichtungen nicht als Moscheen im Sinne der Verfassung bezeichnet werden können.

"Insofern scheinen die oben genannten Anträge des Präsidenten sowie die Informationen, die vom Präsidialbüro dem Kultusamt überliefert wurden, letztlich zur Auflösung der Moscheen und der arabischen Kultusgemeinde geführt zu haben", sagt Tasdögen. Die Regierungsmitglieder haben bei der Präsentation der Maßnahmen am Freitag auf die "enge Zusammenarbeit mit der IGGÖ" verwiesen.

In der Presseerklärung des Präsidenten werde der Anschein erweckt, dass keine Korrespondenz mit der IGGÖ erfolgt sei, kritisiert der IGGÖ-Vizepräsident. Dies möge "in Bezug auf den finalen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zutreffen". Der Weg dorthin scheine allerdings "mit Präsident Olgun abgesprochen gewesen zu sein; die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde sogar bezweckt". Insbesondere sei davon auszugehen, dass erst die Anträge des Präsidenten den Stein zum Rollen gebracht haben.

"Oberste Rat war nicht informiert"

Es sei aber festzuhalten, "dass der Oberste Rat der IGGÖ in dieser Angelegenheit vom Präsidenten Ibrahim Olgun über Monate hin nicht informiert wurde". In der Sitzung des Obersten Rates vom Samstag sei der Präsident von mehreren Mitgliedern sowohl schriftlich als auch mündlich aufgefordert worden, den vom Kultusamt erwähnten Schriftverkehr offenzulegen. Olgun habe dies jedoch verweigert. Der Frage, was mit der Schließung der Arabischen Kultusgemeinde, die dem Präsidenten kritisch gegenüberstand und sogar dessen Wahl (erfolglos) angefochten hatte, bezweckt wurde, sei Olgun ausgewichen, bevor er die Sitzung unterbrach.

Darum habe auch weder die offizielle Stellungnahme der IGGÖ, noch der darin angekündigte Drei-Punkte-Plan vom obersten Gremium abgesegnet werden können. Besagter Drei-Punkte-Plan (Punkt 1: inhaltliche und formelle Prüfung der betroffenen Vereinsstrukturen inklusive Konsequenzen, falls sich Vorwürfe erhärten; Punkt 2: IGGÖ fordert vom Kultusamt Stellungnahme zu aktuellen Ereignissen, weil man bis dato nicht adäquat miteinbezogen worden wäre; Punkt 3: Rechtliche Überprüfung der verhängten Maßnahmen) gehe aus "unserer Sicht nicht weit genug", betont Tasdögen. Im Bezug auf die Moscheeschließungen sei es notwendig, den Verfassungsgerichtshof anzurufen und das Islamgesetz auf seine Verfassungskonformität hin überprüfen zu lassen.

Schurarat ist am Zug

Aufgrund der oben genannten satzungswidrigen Handlungen des Präsidenten erachte es ein Teil des Obersten Rates für notwendig, den Fall dem Schurarat der IGGÖ (quasi dem Parlament) zu übertragen. Aus Insiderkreisen ist zu hören, dass es in der Angelegenheit bald eine außertourliche Schuraratssitzung geben soll. Ein freiwilliger Rücktritt Olguns wird eher bezweifelt. Der Präsident der IGGÖ war für keine Stellungnahme zu erreichen.

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