Schuldig: 15 Monate bedingte Haft für Ex-Ministerin Karmasin

Schuldig: 15 Monate bedingte Haft für Ex-Ministerin Karmasin
Das Schöffengericht sah die Wettbewerbsabsprachen als erwiesen an. Der Verurteilung wegen schweren Betrugs kam die Ex-Ministerin mit einer rechtzeitigen Geldzahlung zuvor; nicht rechtskräftig.

Vier Tage lang wurde verhandelt, wurde jeder Vorwurf akribisch aufgearbeitet. Am Dienstag um 17.25  Uhr kam das Schöffengericht in Wien zu einem Urteil: Ex-Familienministerin Sophie Karmasin ist schuldig. Sie hat illegale Wettbewerbsabsprachen getätigt; nicht rechtskräftig. Vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde Karmasin allerdings freigesprochen. Die Ex-Politikerin nahm das Urteil mit starrem Blick auf den Boden zur Kenntnis.

Richter Patrick Aulebauer stellte klar, dass Karmasins Verantwortung im Prozess als nicht glaubwürdig einzustufen war. Konkret war ihr vorgeworfen worden,  bei Studien für das Sportministerium zwei Scheinangebote (unter anderem von ihrer Ex-Mitarbeiterin Sabine Beinschab, Anm.) einreichen zu lassen – um selbst den Zuschlag zu bekommen.

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