Giftige Samen auf Schulhof genascht: Wiener Stadt-RH übt Kritik an Sicherheit
Am 12. Juni 2022 kosteten vier Schüler von den Samen eines Strauchs, der in ihrem Hortgarten stand. Das Experiment führte zu Erbrechen – und einem Rettungseinsatz. Denn bei der Pflanze handelte es sich um den giftigen Goldregen.
Erneut aufgegriffen wurde der Vorfall nun im gestern erschienenen Bericht des Stadtrechnungshofs (StRH). Darin wird kritisiert, dass der Goldregen noch immer im Hortgarten zu finden war. Schließlich hatte der StRH bereits zuvor empfohlen, toxische Pflanzen von Freiflächen etwa von Schulen bzw. Horten zu entfernen.
Konkreter Plan soll ausgearbeitet werden
Bereits im November 2021 habe die MA 42 (Stadtgärten) gemeldet, die Empfehlungen aus dem Erstbericht des StRH umgesetzt zu haben. Potenziell gefährliche Pflanzen würden nicht mehr verwendet bzw. sukzessive entfernt, hatte es geheißen. Angesichts des Rettungseinsatzes wiederholt der StRH aber seine Kritik und drängt nun darauf, einen konkreten Plan auszuarbeiten, wie die Gefahr durch derartige Gewächse reduziert werden könne.
Auch Ratten waren im Fokus des Stadtrechnungshofs (StRH). Nach der Rattenverordnung sind die Eigentümer einer Liegenschaft nämlich dazu verpflichtet, einerseits Nachschauen zu veranlassen, die der Feststellung eines Rattenbefalls dienen. Andererseits haben sie bei Rattenbefall unverzüglich Maßnahmen zur Rattenbekämpfung zu treffen und einen Nachweis dafür zu erbringen.
In rund 48 Prozent der Fälle vergingen laut StRH aber mehr als 20 Wochen zwischen der Meldung einer Rattensichtung und der ersten Aufforderung der Behörde (MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) an die Liegenschaftseigentümer einen Nachweis zur Rattenbekämpfung zu erbringen, berichtet der StRH. Der Rechnungshof sah hier Verbesserungsbedarf gegeben.
Zudem fiel dem StRH auf, dass der zuständige Magistrat in bei „stadtnahen Institutionen“ wie Wiener Wohnen weniger strenge Maßstäbe als bei Privaten setzte. Dies bestätigte sich laut StRH auch nach der Akteneinsicht. Das sei nicht nachvollziehbar, weshalb der StRH empfiehlt, eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln.
Darauf allein beschränkte sich die Kritik des StRH in Bezug auf die Freiflächen von Schulen aber nicht. In einer Nachprüfung untersuchte der Rechnungshof auch das Unfallrisiko an den 426 von der MA 56 (Wiener Schulen) verwalteten allgemeinbildenden Pflichtschulen in Wien. Das Ergebnis: Für die Überprüfung der Spielfeldgeräte sei „grundsätzlich in gut organisierter Form gesorgt“. In einigen Punkten aber, beispielsweise bei der Unfallprävention, sei noch Verbesserungsbedarf erkannt worden. In Folge dessen sprach der Stadtrechnungshof erneut ganze 28 Empfehlungen aus.
Übermittlung von Unfällen
Eine davon ist eine Wiederholung aus dem Erstbericht vom Jahr 2022: Damals wurde der MA 56 geraten, abzuklären, ob ihr die Meldungen von Unfällen, die mit der Schulinfrastruktur in einem Zusammenhang stehen könnten, zur Verfügung gestellt werden können. In Folge erging ein Schreiben der MA 56 an die Direktionen, in dem ersucht wurde, Unfälle künftig anonymisiert an die MA 56 zu melden.
Überprüft wurden auch die Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe des Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP).
In einer Einrichtung – dem Haus Döbling – kam es dabei zu einigen Nicht-Auszügen: Zwar können asylberechtigte Personen ab dem Zeitpunkt der bescheidmäßigen Anerkennung noch vier Monate in einer Einrichtung der Grundversorgung verbleiben, jedoch „verzögerte sich häufig deren Auszug in Ermangelung von anderen geeigneten Wohnmöglichkeiten“, berichtet der StRH. Das hatte auch wirtschaftliche Auswirkungen, da der Fonds Soziales Wien (FSW) nicht für die Fehlbelegungen aufkam. Darum ergab sich beim KWP im Jahr 2023 ein Fehlbetrag von 92.000 Euro. Im Gegensatz dazu wurde in den Häusern, in denen aus der Ukraine vertriebene Menschen untergebracht waren, ein Überschuss von rund 393.000 Euro erzielt.
Der StRH empfiehlt dem KWP daher unter anderem, für die Versorgung von Asylberechtigten nach Verlust ihres Anspruches mit dem FSW eine über einen Zuschuss hinausgehende Lösung zu verhandeln.
Allerdings gingen zwischen März 2022 und November 2023 nur 146 Unfallmeldungen von lediglich 13 Schulen bei der MA 56 ein, wie im neuen Stadtrechnungshofbericht zu lesen ist. Die restlichen 413 von 426 Schulen legten der MA 56 keine Unfallmeldungen vor. Das könne laut StRH einerseits darauf zurückzuführen sein, dass diese Schulen keine Meldungen von Unfällen hatten. „Andererseits erschien es möglich, dass sich viele öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen an dem neuen bzw. ergänzenden Meldesystem von Unfällen nicht bzw. noch nicht beteiligten“, heißt es. Die neuerliche Empfehlung des StRH lautet deshalb, die Unfallmeldung bei den Direktionen noch einmal in Erinnerung zu rufen.
Außerdem, so wird im Stadtrechnugshofbericht kritisiert, wurden „schwere Mängel an der Schulinfrastruktur“ in einigen Schulen über längere Zeiträume nicht behoben. Die Rede ist von mehreren Monaten bis hin zu mehr als drei Jahren. Eine stichprobenartige Begehung von zwölf Schulen zeigte zudem neu entstandene Mängel an den Freianlagen auf. „Die Hälfte der Schulstandorte wies zumindest einen Mangel mit der Bewertung Gefahr im Verzug auf. Die andere Hälfte der Schulstandorte hatte zumindest einen schweren Mangel“, heißt es. Der StRH empfiehlt eine zeitgerechte Behebung der Mängel.
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