Geschlossene Wiener Moschee könnte vor Gericht Recht bekommen

Die Exekutive kündigte die Schließung der Tewhid-Moschee in Meidling an.
Der Moschee in Meidling wurde die Rechtspersönlichkeit entzogen. Für die "Gefahr im Verzug" gebe es aber keine Beweise, heißt es.

Die Meidlinger Tewhid-Moschee, die vom Attentäter Kujtim F. besucht und in Folge dessen geschlossen wurde, könnte sich rehabilitieren. Ihr war  von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ nach dem Anschlag die Rechtspersönlichkeit entzogen worden.

Die Betreiber haben jetzt aber das Recht, sich an ein internes Schiedsgericht und – falls dieses die Entscheidung der IGGÖ bestätigt – an ein Bezirksgericht zu wenden. In beiden Fällen müsste „auf Basis handfester Beweise“ begründet werden, inwiefern die vom Innenministerium thematisierte „Gefahr im Verzug“ bestanden habe.

Jegliche Evidenzen seien Innenministerium und Kultusamt bis dato schuldig geblieben, heißt es aus der IGGÖ. Auch die KURIER-Anfrage, welche konkreten Vorwürfe gegen den Moscheeverein bestünden, blieb bis dato unbeantwortet.

Geschlossene Wiener Moschee könnte vor Gericht Recht bekommen

IGGÖ-Präsident Ümit Vural fordert Sicherheitskonzepte für Moscheen.

Erteilte Verfassungsschutz Moschee Persilschein?

Pikant ist, dass der Verfassungsschutz selbst die salafistische Tewhid-Moschee noch vor zehn Monaten als unbedenklich eingestuft haben soll. Diese habe sich im Lauf der vergangenen Jahre zum Besseren entwickelt, soll ein Beamter bei einem Treffen mit IGGÖ-Vertretern angemerkt haben. Seitens der Exekutive wird dies weder bestätigt noch dementiert.

Auf KURIER-Anfrage heißt es bloß: Die verkündete Schließung der Moschee sei "nur unter gewissen Voraussetzungen möglich". Da diese vorlägen, würden aktuell die Vereins- und Auflösungsbescheide erlassen. In der Moschee dürfe daher nicht mehr gebetet werden. Eine anderweitige Nutzung des Gebäudes sei aber möglich.

Razzia gegen Muslimbruderschaft

Irritiert zeigt man sich bei der IGGÖ nicht zuletzt bezüglich der Razzien in angeblichen Einrichtungen der Muslimbruderschaft. Etwa im Fall der Stiftung des einstigen IGGÖ-Präsidenten Anas Schakfeh.

Diese agiere völlig unabhängig von der Glaubensgemeinschaft, betont man dort. Ein Gebäude der Stiftung beheimatet zwar das Religionspädagogische Institut (IRPA) der IGGÖ - das 2015 der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule (KPH) Krems unterstellt wurde. Allerdings sei man dort nur Mieter. Im September 2021 laufe der Mietvertrag zudem aus.

Imame-Register gibt es bereits

An den von der Bundesregierung geplanten Antiterrormaßnahmen übt IGGÖ-Präsident Ümit Vural massive Kritik. Er ortet "falsche Prioritäten": „Nach dem Terroranschlag müssen wir handeln", sagt Vural. Leider ziehe es die Regierung aber vor, "dabei überhastet und ohne Einbindung von Opposition und Zivilgesellschaft vorzugehen“.

So gebe es das geplante Imame-Register bereits. „Aber wie hätte das jetzt den Attentäter aufhalten sollen?“, zeigt sich Vural irritiert. Bis zuletzt hätten die Ermittlungsbehörden nicht einmal um Einblick ersucht, heißt es aus der IGGÖ.

Und auch der avisierte Tatbestand "Politischer Islam" rieche nach Gesinnungsjustiz, meint man bei der Glaubensgemeinschaft. Willkür werde so Tür und Tor geöffnet.

Die IGGÖ habe sich "klar als Verbündete im Kampf gegen jegliche Art von Extremismus positioniert", betont Vural. "Sie ist aber keine Hilfspolizei, kein Sicherheitsapparat. Wenn die Behörden handfeste Beweise haben, müssen wir konstruktiv zusammenarbeiten, um die richtigen Schritte setzen zu können."

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