Im vorgelegten Paket gibt es viele Punkte, denen man ohne ideologische Hürden zustimmen kann. Die Neuaufstellung des Geheimdiensts ist notwendig, die Schaffung einer Terror-Staatsanwaltschaft tut niemandem weh außer potenziellen Terroristen. Dass man künftig nur noch eine Waffe kaufen darf, wenn man nicht in der Terroristen-Datenbank steht – kaum zu glauben, dass das nicht schon bisher der Fall war. Um den Terroranschlag vom Allerseelen-Tag zu verhindern, hätte man übrigens gar kein Anti-Terror-Paket gebraucht. Ein eMail des Verfassungsschutzes an die Staatsanwaltschaft mit einer Sachverhaltsdarstellung hätte wohl gereicht.
Ganz heikel wird es aber bei der Frage, wie man mit potenziellen und verurteilten Straftätern umgehen soll. Sie "lebenslang wie geistig abnorme Rechtsbrecher wegzusperren", wie Kanzler Kurz sich das wünscht, kann ja nur der Extremfall bleiben. Denn die Grenzen und Graubereiche zwischen radikal Denkenden und radikal Handelnden, die im Extremfall zu Terroristen werden, ist auch für Staatsanwälte, Richter, Gutachter und Kommissionen verdammt schwer zu erkennen – weder im Vorhinein noch nach deren Entlassung aus der Haft. Ist das Gutheißen eines Terroranschlags in einem anderen Land schon ein Zeichen für einen potenziellen Gefährder? Geht man wirklich davon aus, dass Deradikalisierung, Läuterung nicht funktionieren kann – dass Schuld nie verjährt? Und gilt das, was jetzt für Islamisten erdacht wird, auch für gewaltbereite Rechtsradikale, die sich vorstellen können, Asylantenheime niederzubrennen? Vizekanzler Kogler möchte zu Recht, dass alle Arten von möglichem Terror bekämpft werden müssen.
Die Regierung hat sich eine sehr wichtige, aber auch ganz schwierige Aufgabe gestellt und möchte nun "so schnell wie möglich" (Kogler) oder "noch im Dezember" (Kurz) handeln. Ebenso wichtig ist aber, dass wirklich alle damit einhergehenden Fragen unserer Grundrechte von allen Seiten beleuchtet und verfassungs- und menschenrechtskonform gelöst werden. Denn kein Terrorist soll es wegen eines verfassungswidrigen oder zu laschen Gesetzes leichter haben. Aber genauso soll kein gesetzestreuer Bürger vorverurteilt und kriminalisiert werden, weil im Terrorschock über das Ziel hinaus geschossen wurde.
Kommentare