Terrorpaket: Drohen jetzt „Gesinnungsstrafen“?
Wenn man gefährliche Verrückte ein Leben lang wegsperren kann, warum nicht auch potenzielle Attentäter?
Es ist diese simpel klingende Frage, die die Regierung in den vergangenen Tagen beschäftigt hat. Und für den Kanzler und seinen Koalitionspartner ist die Antwort klar: Es gibt keinen logischen Grund, IS-Fanatiker anders zu behandeln als Verrückte. Dementsprechend erklärte Sebastian Kurz am Mittwoch, man wolle „Foreign Terrorist Fighters“ den „geistig abnormen Rechtsbrechern“ gleichstellen – und sie im Maßnahmenvollzug lebenslang in Haft halten können.
Wobei an dieser Stelle klar gestellt sei: Eine Präventivhaft, also eine Haft ohne Urteil, ist weiterhin nicht angedacht; nur für rechtskräftig verurteilte Täter würde das Vorhaben gelten.
Neun Tage nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt traten Kurz, sein Stellvertreter Werner Kogler sowie die Fachminister Susanne Raab (Integration), Karl Nehammer (Inneres) und Alma Zadić (Justiz) im Kanzleramt auf, um zu erklären, wie sich die Republik wappnet. Dass terroristische Straftäter lebenslang in Haft bleiben sollen, ist die plakativste Maßnahme. Die wichtigsten anderen sind diese:
1. Überwachung von entlassenen Straftätern
„Gefährder“, die nach einem Terrordelikt aus der Haft kommen, sollen auf ihre Gefährlichkeit überprüft und bei Bedarf mit einer elektronischen Fußfessel versehen werden.
2. Verzeichnis für Imame
Imame, die in heimischen Moscheen predigen dürfen, sollen in einem Zentralregister verzeichnet werden. Ausländische Prediger sollen sich registrieren müssen, wenn sie in Österreich religiös arbeiten. Kommt es zu Terrorpropaganda oder wird die Verzeichnispflicht umgangen, droht die Schließung von Kultstätten.
3. Ausbau von Anlaufstellen
Niederschwellige Beratungsangebote für Angehörige, die Radikalisierungstendenzen bei Familienmitgliedern oder Freunden wahrnehmen, sollen ausgeweitet werden.
4. Anti-Terror- Staatsanwaltschaft
Das Wissen für die Terrorbekämpfung soll in der Justiz bei einer spezialisierten Anti-Terrorismus-Staatsanwaltschaft gebündelt werden.
5. Reform des Verfassungsschutzes
Abgesehen davon, dass es eine verbindliche Informationspflicht des Verfassungsschutzes an die Justiz geben wird (fehlende Informationsweitergabe war einer DER Gründe, warum das Attentat in Wien stattfinden konnte; Anm.), wird der Verfassungsschutz neu aufgestellt. Heute, Donnerstag, wird die Kommission präsentiert, die die Ermittlungspannen im Vorfeld des Wiener Attentats untersucht. Die Erkenntnisse sollen in die Reform des Staatsschutzes einfließen.
6. Schärferes Waffengesetz
Personen, die wegen Terrordelikten verurteilt wurden, sollen ein lebenslanges Waffenverbot bekommen.
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