"Geistig abnorm": Mann schlug wahllos auf Passanten und Kind ein

Der Vorfall ereignete sich in der U4-Station Längenfeldgasse.
Der Mann leidet an Schizophrenie und wurde nicht rechtskräftig in eine Anstalt für psychisch kranke Rechtsbrecher eingewiesen.

Tumultartige Szenen haben sich im November 2018 in einer Wiener U-Bahn-Station abgespielt: Ein 27-Jähriger schlug einem Passanten mit einer Bierdose ins Gesicht und trat danach einem Dreijährigen aus vollem Lauf mit dem Fuß gegen den Kopf und schlug mit der Faust zu. Am Montag wurde er dafür am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Teufel

Der gebürtige Türke leidet bereits seit rund 20 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Immer wieder erscheinen ihm "Teufel", die ihn umarmen, küssen oder belästigen. In seinem "Wahn", wie es der Sachverständige Reinhard Eher ausdrückte, setzt er sich dann zur Wehr. War es zunächst vor allem seine Familie, die dann angegriffen wurde, wurden zuletzt auch völlig Unbeteiligte Opfer.

So auch am 21. November des Vorjahres in der Station Längenfeldgasse: Ein Fahrgast, der gerade mit seiner Frau telefonierte, bekam eine volle Bierdose mit extremer Wucht ins Gesicht. Nicht nur dass das Opfer einen Zahn einbüßte, ist er seither aufgrund psychischer Probleme im Krankenstand, fürchtet sich in der U-Bahn und leidet unter Albträumen. Zusätzlich erschwerend: Da der Angeklagte aufgrund seiner Krankheit nicht zurechnungsfähig ist, kann der Betroffene auch kein Schmerzengeld verlangen.

Tritt gegen Kopf eines Kindes

Zweites Opfer unmittelbar nach der ersten Attacke war ein Dreijähriger, der mit seiner Mutter und seinem noch kleineren Bruder unterwegs war. Wie auf dem Überwachungsvideo zu sehen ist, nahm der Angeklagte Anlauf und trat mit voller Wucht gegen den Kopf des Kindes, anschließend versetzte er ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Wie durch ein Wunder überstand der Kleine dies ohne schwere Verletzungen.

"Ich habe nichts gemacht"

Trotz des Videos und zahlreicher Zeugenaussagen blieb der 37-Jährige dabei: "Ich habe nichts gemacht." Zudem fühlt sich der Besachwaltete nicht krank, will sich nicht behandeln lassen und nimmt Medikamente auch nicht freiwillig. Obwohl er diese nun seit Monaten in der Justizanstalt verabreicht bekommt, ist kaum eine Besserung eingetreten. Auch in Haft ist er auf einige Mitinsassen losgegangen, diese würden nämlich seine Gedanken lesen.

Für den Sachverständigen sind vor allem die fehlende Krankheitseinsicht und die Aufhebung des Realitätsbezugs alarmierend. Es gebe ein hohes Risiko, dass der Angeklagte ähnliche schwere Straftaten setzen würde, die auch schlimmer enden könnten. Da es sehr unwahrscheinlich sei, dass er sich ambulant behandeln lassen würde und die bisherige Medikation in der Justizanstalt auch keine Änderung zum Besseren bewirkt habe, müsse man ihn stationär aufnehmen.

Der Schöffensenat folgte dieser Empfehlung und entschied nach kurzer Beratung auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, um zu verhindern, dass Unbeteiligte erneut Opfer seines Wahns werden, wie Richterin Sonja Weis sagte. "Geht da nichts anderes?", meinte der 37-Jährige, woraufhin sein Anwalt Nichtigkeit und Berufung anmeldete. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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