Fußball-Fanklubleiter getötet: Elf Jahre und Einweisung

Fußball-Fanklubleiter getötet: Elf Jahre und Einweisung
Der Beschuldigte soll mit Schirmständer und Hammer zugeschlagen haben. Zusätzliche Einweisung beantragt.

Weil er im August 2019 in Simmering den Fanklub-Leiter eines Wiener Traditionsvereins erschlagen haben soll, hat sich ein 18-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Diese hatten zu klären, ob der Beschuldigte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur eingeschränkt schuldfähig ist. Der junge Mann plädierte auf schuldig. Das Urteil: Nach etwa einstündiger Beratung der Geschworenen ist ein 18-Jähriger am Mittwoch am Wiener Landesgericht rechtskräftig wegen Mordes zu elf Jahren Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.

Fußball-Fanklubleiter getötet: Elf Jahre und Einweisung

Der Mann plädierte auf schuldig

Unmotivierte Gewaltausbrüche

In polizeilichen Einvernahmen berichtete der 18-Jährige, dass es bei ihm immer wieder verhältnismäßig unmotivierte Gewaltausbrüche gegeben habe, weshalb er auch in psychiatrischer Behandlung war. Ein Gutachter stellte bei dem Burschen, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, eine schwere, kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, schizoiden, zwanghaften und emotional instabilen Anteilen fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb im Falle einer Verurteilung eine zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Täter und Opfer hatten einander über eine Datingplattform kennengelernt. Es kam zu Treffen zwischen dem Burschen und dem 57-Jährigen, so auch am 19. August des Vorjahres. Die beiden fuhren in das Wochenendhaus seiner Eltern in der Mühlsangergasse.

Sexuelle Handlungen

Wie die Staatsanwältin ausführte, kam es dort erstmals zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Wie der mittlerweile 18-Jährige aussagte, hatte er zuvor Erfahrungen mit Mädchen gehabt, sei aber neugierig gewesen und habe deshalb auf einer Dating-Plattform Kontakt zum späteren Opfer gesucht, der ihm auch sympathisch gewesen sei. Auf die Frage von Richter Andreas Hautz, ob er homosexuell sei, antwortete der Angeklagte: „Ich weiß nicht, ich glaube nicht.“ Nach einem ersten Treffen, sei es auf seine Initiative zu einer zweiten Verabredung gekommen, bei der mehr passieren sollte, als nur zu reden. Im Wochenendhaus der Eltern kam es eben dann auch zu einem sexuellen Kontakt.

Fußball-Fanklubleiter getötet: Elf Jahre und Einweisung

Der Tatort in Simmering

Während der Ältere einschlief, ekelte sich der Bursch laut seiner Aussage vor seinem eigenen Tun und wurde von Wut gepackt. Er schlug zuerst mit einem Schirmständer, dann mit einem Hammer auf den 40 Jahre älteren Mann ein und tötete ihn dadurch. Danach brachte er die Leiche auf die Terrasse, schrieb seinen Eltern, die auf Urlaub waren, dass er etwas Schreckliches getan habe.

 

Einen Tag danach kontaktierte der junge Mann seinen Psychotherapeuten und sagte, in seinem Haus liege ein schwer verletzter Mann. Dieser verständigte darauf in Absprache mit dem Jugendlichen die Polizei.

"Unangemessene Gefühlsausbrüche"

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter zeichnete eine sehr pessimistische Gefährlichkeitsprognose. Der 18-Jährige sei zwar zurechnungsfähig, leide aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, narzisstischen und zwanghaften Elementen und sei emotional instabil. Der Bursch sei sehr Ich-bezogen und leide an unangemessenen Gefühlsausbrüchen, die dann ich Tätlichkeiten münden. Er habe teilweise sehr bizarre Antworten gegeben, etwa nach seinem Berufswunsch Arzt, „weil er wissen will, wie es in einem Körper aussieht“.

"Völlig Gefühlskalt"

Der Angeklagte sei völlig gefühlskalt und habe keine Empathie gegenüber anderen, aber auch nicht sich selbst gegenüber. So fehle ihm laut Wörgötter eine Erklärung, warum er so gehandelt hatte. Es benötige eine intensive Therapie in einer geschlossenen Anstalt, bis er selbst versteht, warum er sein Opfer getötet hat. Andererseits sei bereits jetzt eine Änderung zu bemerken, so habe er bei seiner Aussage erstmals Emotionen gezeigt.

Nach einem kurzen Beweisverfahren ohne einen einzigen Zeugen hielten Verteidigung und Staatsanwältin kurz nach 11 Uhr ihre Plädoyers. Die Anklage sprach von einer Tragödie und erzählte aus dem Leben des Opfers, während die Verteidigung an die Geschworenen appellierte, bei ihrer anschließenden Beratung Strafe und Therapie als Einheit zu sehen.

In seinem Schlusswort wandte sich der 18-Jährig an die Familie des Opfers, um sich bei ihnen zu entschuldigen: „Ich bereue es seither jeden Tag.“

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