Furz bei Polizeikontrolle: Gericht bestätigt "Anstandsverletzung"

Furz bei Polizeikontrolle: Gericht bestätigt "Anstandsverletzung"
Der "Furzer" muss zwar keine 500 Euro mehr zahlen, ein Darmwind sei laut dem Gericht aber nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Es war ein lauer Sommerabend im Juni 2020. Mitja M. saß mit Freunden in einem Park beim Bennoplatz in Wien-Josefstadt. Gegen 0.40 Uhr stießen plötzlich Polizisten zu der Gruppe - sie kamen wegen einer Lärmbelästigung und wollten die Ausweise sehen. 

Doch was es dann in die Schlagzeilen schaffte, war ein ganz anderer Lärm: Während die Polizisten seine Freunde kontrollierten, setzte sich Mitja M. auf eine Parkbank - zwei bis drei Meter von den Beamten entfernt. Dort soll er die Beamten angeblickt, sein Gesäß gehoben und einen Furz gelassen haben. Danach soll er die Polizisten angegrinst haben. 

500 Euro wollten die Polizisten dafür von dem damals 22-Jährigen per Strafanordnung. Der laute Darmwind vor den Polizisten hätte den "öffentlichen Anstand verletzt". 

Beschwerde landete vor Gericht

Schon kurz nachdem die die Strafanordnung bei M. eintrudelte, war für ihn klar, dass er das nicht auf sich sitzen lassen will: „Es geht nicht nur um die Strafhöhe, sondern die Sache an sich. Was kommt als Nächstes? Wird man angezeigt, weil man nicht geduscht hat und stinkt?", sagte er damals zum KURIER.

Ein Furz sei etwas Natürliches und bei seiner Oma habe es eben Bohnensturz gegeben.

Die Polizei konterte, dass „natürlich niemand angezeigt wird, wenn einmal versehentlich einer auskommt“. Der Angezeigte soll sich jedoch während der gesamten Amtshandlung „provokant und unkooperativ“ verhalten haben. 

Furz ist nicht von Kommunikationsfreiheit gedeckt

Mittlerweile landete die Sache am Wiener Verwaltungsgericht. Dort gab der Richter der Polizei grundsätzlich Recht - allerdings wurde die Strafe für den Studenten auf 100 Euro herabgesetzt. 

Die Verhandlung soll laut Anwesenden teilweise recht skurril gewesen sein: So habe etwa ein als Zeuge geladener Polizist seine Wahrnehmung der Situation in dem Park nicht nur geschildert, sondern auch nachgestellt. Der Beamte hat dabei angeblich mit verzwicktem Gesicht sein Gesäß angehoben - allerdings ohne einen Darmwind loszulassen.

Viel mehr war für das Gericht aber entscheidend, dass einem Furz nicht unbedingt ein "kommunikativer Gehalt" innewohnt. Zwar sei die Kommunikationsfreiheit nicht auf eine bestimmte Form der Kommunikation beschränkt, reine Körperregungen umfasse sie aber nicht. "Da diese weniger Ausdruck einer Meinung sind oder einen kommunikativen Gehalt in sich tragen, als vielmehr einer biologischen Natur entspringen", heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. 

Und selbst wenn man in einem Furz einen "kommunikativen Gehalt" - also eine Meinungsäußerung - sehen würde, dann würde sich diese auf die Verletzung des Anstandes beschränken, begründet das Gericht. Denn: Es wäre "eine die Grenzen des Anstandes überschreitende Form der Meinungsäußerung, welche auch nicht mit der generellen Kritik an polizeilicher Tätigkeit und dem Bedürfnis um Abgrenzung von der staatlichen Ordnungsmacht verglichen werden kann". 

"Furzer" geht nun zum Verfassungsgerichtshof

Die Meinungsfreiheit decke zwar ein weites Spektrum der zulässigen Kritik, gerade auch an staatlichen Autoritäten, dieses sei jedoch im Fall des Furzes überzogen worden, "da diese Handlungsform geeignet erscheint, jedwede staatliche Ordnung völlig zu untergraben und der Lächerlichkeit Preis zu geben."

Und bei einer Anstandsverletzung komme es laut gängiger Rechtsprechung nicht alleine auf den Wortlaut einer Äußerung, sondern immer auch auf die Art und die Umstände dieser an. Bei einer Polizeikontrolle in einem Park sei ein Furz als eine Anstandsverletzung zu werten. 

Die Strafherabsetzung wertet Mitja M. nach der Entscheidung als "Teilerfolg". Er hat gemeinsam mit seiner Rechtsvertretung nun eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. "Ich halte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für falsch", sagt Matej Zenz, der M. rechtlich vertritt.

Das Gericht unterstelle M. nur, dass er den Furz fahrlässig getätigt habe. Und selbst, wenn dem der Fall  gewesen sei, sei das seiner Ansicht nach schon von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil es ja auch die Polizisten als Kritik an der Amtshandlung aufgefasst hätten. "Es geht uns ums Prinzip, da es kleinlich ist, wegen eines Furzes eine Strafe zu kriegen", sagt Matej.

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