Wenn bei Demonstrationen zwei Gruppen aneinandergeraten, steht die Polizei in der Mitte. Und bekommt häufig den Zorn beider Seiten ab. Wenn Corona-Beschränkungen von der Regierung anders kommuniziert werden, als sie in
den Verordnungen festgehalten sind, dann müssen das die Beamten auf der Straße ausbaden.
Gleichzeitig stellen sie mitunter kurios anmutende Strafen aus, die Unverständnis und Ärger nach sich ziehen. So bekam zuletzt ein Student eine Strafe von 500 Euro nach Hause geschickt, weil ihm in der Nähe von Exekutivbeamten ein „lauter Darmwind“ entfleucht war.
Wo sind die Grenzen?
Fest steht: Die Polizisten müssen einstecken können. Sie werden im Alltag beschimpft, bespuckt und manchmal sogar tätlich angegriffen. Derart hitzigen Reaktionen gehen mitunter aber Amtshandlungen voraus, die bei den Betroffenen den Eindruck von Willkür erwecken. Wie etwa mehrere Corona-Strafen, die nun von Gerichten aufgehoben wurden.
Zur Erinnerung: So mancher angeblicher „Corona-Sünder“ bekam Strafen über mehrere hundert Euro aufgebrummt. Zum Beispiel, weil in Parks der Mindestabstand nicht eingehalten wurde.
Oder weil der Betroffene Freunde besucht oder die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund verlassen hatte. (Was, wie sich im Nachhinein herausstellte, ohnehin immer erlaubt war.)
Das alles wirft viele Fragen auf. Zum Beispiel: Was muss sich ein Beamter gefallen lassen, bevor er eine Strafe ausstellt? Was darf man sich umgekehrt als Bürger gegenüber einem Polizisten erlauben? Und wo setzt das Gesetz Grenzen?
Anstandsverletzung
Antworten darauf zu finden, ist nicht ganz einfach: Im Volksmund ist in diesem Zusammenhang oft
die Rede von „Beamtenbeleidigung“. Doch: Im österreichischen Recht gibt es diese nicht – im Gegensatz zu Frankreich etwa.
Zwar gibt es im Strafrecht den Begriff der „Beleidigung“. Dieser gilt für Polizisten und für alle anderen auch. Aber: Damit eine Beleidigung strafbar ist, muss sie in der Öffentlichkeit und somit vor Zeugen stattfinden (siehe Artikel rechts). Bei den meisten Polizeieinsätzen trifft das nicht zu.
Fühlen sich Polizisten in ihrer Ehre verletzt, erstatten sie daher oft eine Anzeige wegen Anstandsverletzung. Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsvergehen, das in den Landessicherheitsgesetzen geregelt ist – und damit in neun Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird. In der Praxis heißt das, dass meist im Einzelfall entschieden wird – oft vor Gericht.
Ob der Student wegen des Furzes die Strafe von 500 Euro bezahlen muss, ist noch nicht entschieden: Mitja M. kündigte an, dass er die Strafe beeinspruchen wird. „Es geht nicht nur um die Höhe, sondern die Sache an sich“, sagt der 22-Jährige. „Was kommt als Nächstes? Wird man angezeigt, weil man nicht geduscht hat und stinkt?“
Grund zur Hoffnung
Grund zur Hoffnung gibt ihm wohl der Fall eines Barkeepers, der 2016 am Praterstern in der Nähe von Polizisten beim Kebab-Essen laut rülpste. Er bekam eine Strafe von 70 Euro aufgebrummt – ebenfalls wegen einer „Anstandsverletzung“. Er wehrte sich – und bekam vom Verwaltungsgerichtshof Recht. Der Grund: Es war keine Absicht erkennbar.
Glück hatte auch ein Journalist, der im Jahr 2018 zu einem Polizisten „Oida“ gesagt hat und dafür 110 Euro zahlen sollte: Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Gericht die Äußerung nicht als Anrede, sondern als Unmutsäußerung wertete. Die Meinungsfreiheit decke das.
Der Polizeigewerkschafter Reinhard Zimmermann meint, dass sich im Umgang mit der Polizei die Hemmschwelle verschoben habe. Die vorhandenen Gesetze seien zwar ausreichend. In bestimmten Fällen hielte er umstrittene Strafen aber für gerechtfertigt, denn: „Man ist offenbar der Meinung, dass Polizisten mehr aushalten müssen als andere. Gesellschaftliche Normen und Umgangsformen sollten aber für alle gelten“.
Promis nicht gefeit
Doch die Gerichte haben auch schon anders entschieden – und somit sind zumindest ein paar „Floskeln“ bekannt, die man zu Polizisten lieber nicht sagen sollte: „Oida“ als Anrede zum Beispiel. Das musste ein Linzer feststellen – das Landesverwaltungsgericht bestätigte das. „Oida“ komme aus dem Wienerischen, sei ein Synonym für „Hawara“, und „Polizeibeamte sind keine Hawara.“
Ein Salzburger beschimpfte Polizisten, als er auf Facebook vor einer Verkehrskontrolle warnen wollte, als „Dick und Doof“, „Blade“ und „Fettsack“. Die Öffentlichkeit war gegeben – und der Prozess endete mit einer Diversion. Der Mann musste den Polizisten je 250 Euro zahlen.
Eine „Anstandsverletzung“ war auch gegeben, als ein betrunkener Niederösterreicher einen Polizisten beschimpfte und fragte: „Weils eine Uniform anhabts, glaubts, ihr seids was Besseres?“ Das kostete ihn 300 Euro. Ein Tiroler musste zahlen, weil er Verkehrspolizisten als „Schlümpfe mit Lasern“ bezeichnete.
"Ich kann dein Leben kaufen"
Und selbst Stars sind nicht vor Strafen gefeit. „Ich verdiene so viel, ich kann dein Leben kaufen“, kostete Marko Arnautovic 400 Euro. Der Rapper RAF Camora zahlte 200 Euro, als er einen Polizisten auf Bosnisch beschimpfte. Das Ausweichen auf andere Sprachen hilft also auch nicht.
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