Falsche Anzeige wegen Beleidigung ausgestellt: Polizist wurde verurteilt

29-Jähriger muss sich vor Wiener Straflandesgericht verantworten
Eine Tonaufzeichnung widerlegte die Version des Beamten. Er wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt.

Ein Polizist ist heute, Donnerstag, bei einem Prozess im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Beamte soll demnach eine Frau wegen einer beleidigenden Aussage im Zuge eines Ehestreit-Einsatzes angezeigt haben. Auf einer zufällig gemachten Tonaufnahme des Einsatzes war diese allerdings nicht zu hören.

Ursprünglich waren die drei Polizisten am 21. Juni 2021 zu der Wohnung gekommen, da der mittlerweile Ex-Ehemann der Frau die Exekutive verständigt hatte. Er behauptete, dass ihm seine Frau die Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung weggenommen hätte und ihn wegweisen wollte. Die Frau behauptete indes, dass ihr Mann ihr Gewalt angedroht und sie Angst hätte.

Der Einsatz ist dem Angeklagten zufolge ungewöhnlich emotional geworden. Zwar habe sich der Mann sehr kooperativ gezeigt, die Frau habe aber ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt. "Sie ist uns immer wieder ins Wort gefallen und hat uns angeschrien", sagte der Angeklagte. Eine Wegweisung des Mannes erfolgte nicht.

Laut der fünf Tage später geschriebenen Anzeige soll die Frau den Beamten ausgerichtet haben, dass sie nicht gedacht habe, "dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen". Dies wurde allerdings von einer zufällig gemachten Tonaufnahme einer Freundin, die sich ebenfalls in der Wohnung aufgehalten hatte, widerlegt.

Demnach belegte die Tonaufnahme des gesamten Einsatzes ein sehr emotionales Gespräch zwischen der Frau und dem Polizisten. Die Worte "Ich habe nicht gedacht, dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen" waren allerdings nie zu hören. Dafür waren unter anderem auch unpassende Aussagen des Angeklagten aufgezeichnet.

Der Beamte gab bei seiner Einvernahme an, die Anzeige mit Hilfe eines inzwischen weggeworfenen Notizbuches niedergeschrieben zu haben. Er sei sich damals sicher gewesen, den inkriminierenden Satz vernommen zu haben. "Was habe ich denn davon, eine falsche Anzeige zu schreiben außer mehr Arbeit?", argumentierte der Polizist.

Sechs Monate Haft

Der Schöffengericht folgte diesem Argument nicht, sondern verurteilte den Beamten zu einer bedingen Haftstrafe von sechs Monaten. Eine Geldstrafe bzw. einer Diversion, der der Angeklagte auch zugestimmt hätte, lehnten sie schon aus "Signalgründen" ab. Bei der Freiheitsstrafe blieb es aber bei der Mindeststrafe. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Frau, die sich dem Prozess als Privatklägerin angeschlossen hatte, gab an, seit dem Vorfall traumatisiert zu sein und kein Vertrauen mehr in die Polizei zu haben. Sie verlangte vom Beschuldigten 2.571 Euro Kosten für das von ihr bereits bezahlte Verwaltungsverfahren sowie weitere "symbolische" 1.000 Euro. Sie wurde auf den Zivilweg verwiesen.

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