Fall Leonie vor Gericht: Ein Angeklagter wird sich schuldig bekennen

Fall Leonie vor Gericht: Ein Angeklagter wird sich schuldig bekennen
Ein anderer Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig. Die Öffentlichkeit darf beim Prozess zuhören.

Die Justizwache-Beamten haben Dienstagvormittag alle Hände voll zu tun, den Korridor vor dem Gerichtssaal 303 im Landesgericht für Strafsachen in Wien offen zu halten. Auf beiden Seiten drängen sich Medienvertreter. Sie alle wollen Bilder und Aufnahmen der drei angeklagten Afghanen, die im Juni des Vorjahres den Tod der 13-jährigen Leonie herbeigeführt haben sollen.

Fall Leonie vor Gericht: Ein Angeklagter wird sich schuldig bekennen

Das Medieninteresse bei Prozessbeginn war groß

Doch sie müssen sich gedulden. Der Prozess startet mit einer 45-minütigen Verspätung - eine Geschworene ist nicht erschienen.

Kurz nach 11 Uhr haben die drei Beschuldigten schließlich auf der Anklagebank Platz genommen. Ihre Gesichter verstecken sie bis zuletzt hinter Papierzetteln. Zubaidullah R., Ibraulhaq A. und Ali H.

Angeklagte werden in den Saal geführt

Und noch bevor es richtig los geht, will einer der Angeklagten schon wieder gehen. "Es ist nie ein Anwalt zu mir gekommen", beklagt Zubaidullah R. "Das ist so nicht zutreffend", schließt die vorsitzende Richterin das Thema gleich wieder ab. Wobei: Vergangenen Freitag schmiss sein bisheriger Anwalt hin. Der Mann wird nun kurzfristig von einem anderen vertreten.

Fall Leonie vor Gericht: Ein Angeklagter wird sich schuldig bekennen

Die Angeklagten werden schwer bewacht zum Gerichtssaal geführt

Bis zuletzt war unklar, ob die Öffentlichkeit in diesem Verfahren zuhören darf. Die Opferanwälte Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth hatten einen Ausschluss beantragt. Doch dem wird nicht stattgegeben.

Was die Anwesenden mit Mittags hören, ist der breiten Öffentlichkeit aber ohnehin schon bekannt. "Es geht um den tragischen Tod der Leonie. Das Mädchen hat sieben Stück Ecstacy verabreicht bekommen, sie ist schließlich erstickt", sagt der Staatsanwalt.

Leonie kannte zumindest einen der drei Angeklagten flüchtig. Er war es auch, der ein Treffen in dieser verhängnisvollen Juni-Nacht einfädelte. Das dann in einer Wohnung in Wien-Donaustadt endete, wo Leonie unter Drogen gesetzt und vergewaltigt wurde. Und schließlich legte man ihren leblosen Körper in einem Grünstreifen ab. Den Angeklagten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird daher Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen.

Ein Angeklagter bekennt sich schuldig

Die Schuld haben sie sich bisher gegenseitig zugeschoben. Doch zumindest zu Beginn des Verfahrens überrascht Anwalt Thomas Nirk, der den Wohnungsmieter vertritt: "Mein Mandant wird sich schuldig bekennen".

Die beiden anderen Angeklagten taten das am Vormittag nicht. Zumindest vorerst. Ihre Anwälte argumentieren, dass ihre Mandanten ja gar nicht wussten, dass Leonie erst 13 Jahre alt war. Und dass es wegen der großen medialen Berichterstattung zu dem Fall schon zu einer Vorverurteilung gekommen sei. Beim Erstangeklagten hat sich die Verantwortung im Laufe des ersten Prozesstages dann doch geändert. Er wird sich zumindest teilweise schuldig bekennen.

Die Männer selbst kommen ab 12.45 Uhr zu Wort. Dann beginnen die Beschuldigten-Einvernahmen. Zubaidullah R. wird zuerst befragt. Er beginnt mit einer Erklärung: "Ich möchte mich bei der Familie des Opfers und der Republik Österreich entschuldigen. Ich habe alles mögliche getan, um das Leben des Mädchens zu retten", erklärt er. Und: "Es ist halt passiert."

Video angefertigt

In seiner Version sei der davon überzeugt gewesen, dass Leonie 18 war. Sie habe ihm Sex gegen 50 Euro geboten. Was der Staatsanwalt schon zu Beginn als völlig lebensfremd beurteilte: "Sie wollte sich aufheben bis sie 16 war."

Doch Zubaidullah R. erzählt: Er sei derjenige gewesen, der dem Mädchen helfen wollte. Der ein Beweisvideo anfertigte, als sich ein anderer an dem Mädchen verging. "Falls dem Mädchen etwas passiert, damit es zu seinem Recht kommt", erklärt er. Er habe zudem Erste Hilfe geleistet und das Mädchen nach draußen getragen, "damit es frische Luft bekommt."

Als er hört, dass die Anwälte der Hinterbliebenen Trauerschmerzengeld in Höhe von 220.000 Euro fordern, fehlen ihm die Worte: "Ich bin ein Flüchtling, woher soll ich so viel Geld nehmen?"

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