Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit im "Fall Leonie"
Für die Verhandlung rund um den Tod eines 13-jährigen Mädchens, das am 26. Juni 2021 Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden hatten, haben die Anwälte der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, am Montag einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit eingebracht. Der Prozess startet am 27. September am Wiener Straflandesgericht. Über den Ausschluss entscheidet das Gericht.
Wann wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
Eine Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Aus bestimmten Gründen, wie etwa der Erörterung des persönlichen Lebensbereichs eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten, kann die Öffentlichkeit ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. In diesem Fall argumentierten die Anwälte der Familie, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen werden, dass in der Hauptverhandlung "Erörterungen zum Verbrechen der Vergewaltigung sowie zum Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und daher die Erörterung des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereiches des Opfers" prozessgegenständlich sein werden. Es könne den Angehörigen nicht zugemutet werden, dass dies vor einem größeren Personenkreis geschehe, heißt es in dem Antrag.
Eltern und Geschwister stellten Antrag
"Da das Opfer durch die Straftat in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt wurde und zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, "ist sie besonders schutzwürdig", argumentierten die Anwälte. Die antragsstellenden Parteien sind die Eltern und die Geschwister der 13-Jährigen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit wäre vonseiten der Privatbeteiligtenvertreter nach den Eröffnungsplädoyers wünschenswert.
Gericht geht nicht von "grundsätzlichem Ausschluss" aus
Seitens des Landesgerichts für Strafsachen geht man in einer ersten Einschätzung allerdings davon aus, dass die Öffentlichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werde – eventuell beim Abspielen von Videos oder bei manchen Beweismitteln, allerdings nicht immer.
Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet. Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.
Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr u.a. Getränke zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
Angeklagte streiten Vorwürfe ab
Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben.
Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.
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