Drei Kinder erstickt: Urteil gegen Mutter aufgehoben

Drei Kinder erstickt: Urteil gegen Mutter aufgehoben
Schuld ist ein Formalfehler bei der Urteilsverkündung. Prozess wird voraussichtlich im Herbst wiederholt.

Erst im vergangenen März wurde eine 31-jährige Frau im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu lebenslanger Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt (nicht rechtskräftig), weil sie ihre drei Kinder erstickt haben soll. Nun hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf. Der Fall muss neu verhandelt werden.

Die gebürtige Nepalesin hatte im Prozess angegeben, dass sie "mit ihren Kindern in den Himmel gehen wollte" und sie deshalb im Oktober des Vorjahres in der Wohnung in Wien-Donaustadt einen Polster ins Gesicht gedrückt hatte. Die älteste Tochter (neun Jahre) wurde allerdings munter und wehrte sich, wie sich später bei der Obduktion herausstellte. Die beiden anderen Kinder waren drei Jahre bzw. neun Monate alt.

Frau bleibt weiter in Haft 

Anwältin Astrid Wagner hatte sofort Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Zum einen war in ihren Augen die Fragestellung an die Geschworenen nicht korrekt. Zum anderen - und da gab ihr der OGH Recht, kam es auch zu einem formalen Fehler bei der Urteilsverkündung.

"Ich hoffe, dass beim neuen Prozess festgestellt wird, dass meine Mandantin nicht zurechnungsfähig war", sagt Wagner. Sie geht davon aus, dass die Verhandlung im kommenden Herbst wiederholt wird. Die Frau bleibt bis dahin in Haft. Sie steht unter starkem Medikamenteneinfluss und ist schwer suizidgefährdet.

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