Diese verschärften Maßnahmen gelten ab heute in Wien
Angesichts eines möglichen bundesweiten Lockdowns könnte es sich um eine kurzlebige Lösung handeln – heute, Freitag, treten jedenfalls die in Wien geltenden jüngsten Verschärfungen in Kraft.
2-G-plus-Regel: Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen (im Freien genauso wie in geschlossenen Räumen) und in der Nachtgastronomie haben nur Personen Zutritt, die ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat haben und zusätzlich einen negativen PCR-Testbefund vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ausweitung Maskenpflicht: In der Gastro muss das Personal durchgängig FFP2-Masken tragen, die Gäste beim Weg zum und beim Verlassen des Tisches. Im Handel müssen Personal und Kunden FFP2-Masken tragen, ebenso bei körpernahen Dienstleistern. Grundsätzlich gilt dies für alle nicht privaten Innenräume, also auch am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen besteht.
Kinder: Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren gilt die 3-G-Regel, wobei ein Antigen-Test 48 Stunden gültig ist, ein PCR-Test 72 Stunden. Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Test gilt als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche. Für 12- bis 15-Jährige gilt hingegendie 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet).
Weihnachtsmärkte: Hier gilt weiterhin die 2-G-Regel. Genauso wie in Lokalen, die nicht zur Nachtgastronomie gehören.
Fitnessstudios: 2-G-Regel und Maskenpflicht, außer an den Geräten und in der Dusche.
Sportveranstaltungen: Am Samstag wird die erste Großveranstaltung mit der 2-G-plus-Regel angepfiffen: Rapid gegen Altach. Ins Allianz Stadion dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen können. Da außerhalb von Wien sowohl das PCR-Testen als auch die rasche Auswertung keine Selbstverständlichkeit sind, werden viele Stammgäste auf den Stadionbesuch verzichten. Bereits nach den ersten Erfahrungen mit der 2-G-Regel rechnete Geschäftsführer Christoph Peschek vor, dass Rapid „bis zu 50 Prozent der üblichen Umsätze an einem Spieltag wegbrechen“.
Kultur: Falls das Ergebnis des PCR-Tests nicht zeitgerecht eingetroffen ist, gibt es laut Staatsoper eine Sonderregelung: Es reicht eine Bestätigung, dass rechtzeitig ein PCR-Test abgegeben wurde, wenn der Besucher darüber hinaus einen Antigen-Test vorweisen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. In diesem Fall ist man jedoch verpflichtet, während der Vorstellung eine FFP2-Maske zu tragen. Achtung: Der PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein – bei Vorstellungsende.
Verärgert ist man bei den Kinobetreibern. Christian Dörfler, Sprecher des Fachverbands: „Die Einführung von 2-G hat bereitszu 20 Prozent Einbußen an Besucherzahlen gebracht, seit Montag sogar 50 Prozent. Bei 2-G-plus rechne ich mit einer 70- bis 80-prozentigen Einbuße.“
Über die Maßnahmen können Sie auch in Bosnisch/Kroatisch/Serbisch lesen:
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