Alle rätselten im Dezember 2015 darüber, wie 130.000 Euro in der Neuen Donau in Wien gelandet sein könnten. Und wem das Geld gehört. Stammt es etwa aus einer Straftat, wie einem Raub oder Geldwäsche? Hat es jemand verloren? Oder weggeworfen?
Da meldete sich der 40-jährige Friedrich T. bei der Polizei und erklärte: "Das Geld gehört mir."
Er sei Security-Mitarbeiter und habe die 130.000 Euro von einem Kunden zur Durchführung eines Geldtransportes bekommen. Auf der Floridsdorfer Brücke habe sein Kollege das hintere Wagenfenster aufgemacht, dabei sei das Lidl-Sackerl mit dem Geld aus dem Auto geflogen und in der Donau gelandet. Man habe nur noch den im Wasser treibenden Banknoten nachschauen können.
Verwirrter Mann
Inzwischen hatte sich bei den Behörden längst eine Zeugin gemeldet. Sie gab an, am 4. Dezember gegen 13.45 Uhr auf der Schleusenbrücke Wehr 1 einen alten verwirrten Mann beobachtet zu haben. Dieser habe ein paar Geldscheine um sich herum liegen gehabt, den in der Donau treibenden nachgeschaut und gesagt, er habe das Geld verloren, "jetzt kann man eh nichts mehr machen." Die Polizei forderte Friedrich T. auf, ins Kommissariat zu kommen, um sich als Eigentümer des Geldes auszuweisen. Der Beschuldigte hatte mittlerweile kalte Füße bekommen und erschien nicht. Da er aber seinen richtigen Namen genannt hatte, tauchten die Beamten bald bei ihm auf.
Jetzt sitzt der Wiener in Untersuchungshaft, allerdings nicht wegen der 130.000 Euro. Friedrich T., der von 820 Euro Mindestsicherung lebt und seine finanzielle Situation sicherlich gerne aufgebessert hätte, ist nämlich kein ganz Unbekannter. Er weist in Deutschland sechs Vorstrafen auf und soll in Österreich versucht haben, aus gefälschten Medikamenten betrügerisch Geld herauszuschlagen.
Er soll aus China illegale Substanzen eingeführt, an diverse Abnehmer verschickt und daraus einen Gewinn von rund 950 Euro erzielt haben.
Am kommenden Montag werden im Wiener Landesgericht alle Fakten gemeinsam verhandelt.
Friedrich T. muss sich wegen versuchten schweren Betruges sowie nach dem Neuro-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz verantworten, er wird von Herbert Eichenseder verteidigt.
Kommentare