Geld aus der Neuen Donau: MA 48 ermittelt

Passanten hatten das Geld in der Neuen Donau entdeckt.
Der Besitzer der 130.000 Euro ist noch nicht gefunden. Die Polizei gab den Fall ab.

Seit beinahe drei Monaten warten 130.000 Euro bei der MA 48 auf ihren Besitzer. Am 5. Dezember fanden Passanten das Geld in der Neuen Donau. Die Polizei vermutete ein Verbrechen, in Niederösterreich wurde sogar ein Verdächtiger festgenommen. Die Ermittlungen verliefen aber im Sand – statt Geldwäsche, Mafia und Betrug, erklärte die Polizei plötzlich, dass ein dementer Pensionist sein Erspartes ins Wasser geworfen haben soll. Gemeldet hat sich dieser mysteriöse Besitzer bislang nicht.

Geld aus der Neuen Donau: MA 48 ermittelt
ABD0043_20151208 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0109 VOM 8.12.2015 - Passanten haben am Samstag, 5. Dezember 2015, in der Neuen Donau mehr als 100.000 Euro entdeckt. Die Herkunft der gefundenen Geldscheine blieb am Dienstag weiterhin unklar. - FOTO: APA/POLIZEI WIEN - ++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK UND REDAKTIONELL ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND ++
Nachdem die Angelegenheit aus kriminalistischer Sicht wenig spektakulär zu sein schien, übergab die Polizei die Agenden komplett an die MA 48. Dort hüllt man sich in Schweigen: "Es läuft ein Ermittlungsverfahren, deshalb können wir dazu nichts sagen", erklärt die Zuständige Pressesprecherin, Ulrike Volk. Die Ermittler der MA 48 sind übrigens nicht die Mitarbeiter der Müllabfuhr, sondern Fachkräfte des Fundamts, das ebenfalls zur Behörde gehört.

Freude bei Findern?

Geld aus der Neuen Donau: MA 48 ermittelt
ABD0042_20151208 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0109 VOM 8.12.2015 - Passanten haben am Samstag, 5. Dezember 2015, in der Neuen Donau mehr als 100.000 Euro entdeckt. Die Herkunft der gefundenen Geldscheine blieb am Dienstag weiterhin unklar. - FOTO: APA/POLIZEI WIEN - ++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK UND REDAKTIONELL ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND ++
"Wir müssen bei jedem abgegebenen Gegenstand den Besitzer ausfindig machen, da gibt es verschiedene Wege", erklärt Volk weiter. Sollte die MA 48 binnen neun Monaten den Fall nicht aufklären können, dann ist der Finder um 130.000 Euro reicher.
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Wertvoller Fund in der Neuen Donau
"Nach einem Jahr hat der Finder einen Anspruch auf das, was er abgegeben hat", sagt Volk. Das gilt aber nur bei Geldbeträgen und Gegenständen, bei denen der Besitzer nicht eindeutig bestimmt werden kann. Werden Ausweise oder SIM-Karten abgebenen, dann muss die Privatsphäre der Besitzer geschützt werden.
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