Das Recht auf den leiblichen Vater

A doctor at the Alma Res fertility clinic in Rome works prepares eggs and sperm for an attempt at artificial insemination, June 7. Italians will vote this weekend on a referendum that, if passed, would significantly change a controversial fertility law that has shattered traditional political alliances and prompted the new Pope Benedict to wade into the fray. The referendum aims to relax the law, one of the most restrictive in Europe. Picture taken June 7. TO MATCH FEATURE ITALY-FERTILITY REUTERS/Alessandro Bianchi
Tochter darf Namen von Samenspender erfahren – juristisch, aber nicht praktisch.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hat vermutlich weitreichende Folgen. Schätzungen zufolge leben in Deutschland 100.000 Kinder anonymer Samenspender. Wie in Österreich ist die anonyme In-vitro-Fertilisation verboten, erlaubt ist hingegen die Donogene Insemination (Besamung). Erst einmal wollte ein 17-jähriges Wiener Mädchen erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Sie bekam Auskunft, doch zu einem Treffen kam es dann auf Wunsch der Tochter nicht.

Die 21-jährige deutsche Klägerin Sarah P., die erst seit vier Jahren weiß, dass sich ihre Mutter anonym hatte befruchten lassen, bekommt das juristische Recht, den biologischen Vater kennenzulernen und Informationen über ihn zu erhalten. Ob dieses juristische Recht jemals in ein praktisches umgewandelt werden kann, scheint allerdings fraglich. Die 21-Jährige könnte die Bekanntgabe des Namens notfalls erzwingen, dem betroffenen Arzt drohen in diesem Fall Strafen. Der Arzt beruft sich aber darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Eine längere Aufbewahrungsfrist wurde erst vorgeschrieben, nachdem die Klägerin geboren worden war. Gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder kämpft Sarah P. darum, über ihre genetische Herkunft Bescheid wissen zu dürfen.

In Österreich geregelt

Samenspender sind in Österreich meist Studenten, die sich damit ein Taschengeld verdienen, sich aber über die Folgen zwanzig Jahre später oft nicht im Klaren sind. Peter Kemeter, der in der Wiener Kinderwunschklinik von Wilfried Feichtigner für die Insemination zuständig ist und vier bis fünf Fälle pro Monat hat, sieht dabei aber gar kein Problem: „Seit 1991 ist das gesetzlich geregelt. Der anonyme Samenspender unterschreibt einen Notariatsakt, dass seine Daten an das Kind weitergegeben werden dürfen, wenn das Kind dies einmal wünschen sollte. Alimente muss er aber sicher keine zahlen, denn die Eltern haben ihrerseits in einem Notariatsakt die volle Verantwortung für das Kind übernommen.“

Die Akten über den anonymen Spender müssen 30 Jahre aufgehoben werden, wenn die Klinik schließt, werden sie dem Bundesland ausgehändigt. „Es kommt wirklich sehr selten vor, dass ein Kind seinen biologischen Vater kennenlernen will. Ich hatte erst einen Fall und habe damals auch mit dem Spender gesprochen. Der war darüber nicht sehr erfreut.“

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