Eizell- und Samenspende bleiben tabu

Eizell- und Samenspende bleiben tabu
Das Verbot für die Spende von Eizellen und Samen bei künstlicher Befruchtung verstößt nicht gegen die Menschenrechte.

Ein Alter zwischen 20 und 33, ein "normales soziales Umfeld", "keine auffälligen Körpermerkmale" oder "genetische Vorerkrankungen": Das sind Voraussetzungen für Eizellspenderinnen der "Pronatal medical group" in Tschechien. Auch Paare aus Österreich nehmen die Dienste dieser und anderer Kliniken im Ausland in Anspruch. Gesamtkosten eines Eizelltransfers: Rund 4500 €.

Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: Das entschied die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Geklagt hatten zwei österreichische Ehepaare, die an Unfruchtbarkeit leiden. In Österreich ist die künstliche Befruchtung nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner erlaubt. Einzige Ausnahme: Die Insemination, das Einbringen von Samen eines Dritten direkt in die Geschlechtsorgane der Frau. Ähnlich strenge Regelungen gibt es in Europa auch noch in Italien, Deutschland und der Schweiz. In erster Instanz hatten die Straßburger Richter 2010 das Verbot der Eizell- und Samenspende noch als menschenrechtswidrig bezeichnet - dagegen legte Österreich Berufung ein.

"Die Position der österreichischen Bundesregierung wurde auf ganzer Linie bestätigt", heißt es nun im Justizministerium. Mit dem Verbot der Eizellspende wolle man die "mögliche Ausbeutung, Erniedrigung und Belastung von Frauen möglichst ausschalten und zurückdrängen." Durch das Verbot der Eizellspende ist gewährleistet, dass sich Österreich an der Ausbeutung von Frauen nicht beteiligen muss", sagt auch Martina Kronthaler, Aktion Leben.

Problematisch

Eizell- und Samenspende bleiben tabu

"Dieses Urteil heißt nicht, dass Österreich nicht zu einer liberaleren Regelung kommen kann", sagt Christiane Druml, Vorsitzende der Österreichischen Bio-Ethikkommission. "Man muss auch die Bedürfnisse der Bevölkerung im Auge haben." Denn es sei eine Doppelmoral, einerseits auf die rigide österreichische Regelung stolz zu sein, und andererseits zu akzeptieren, dass jene, die es sich leisten können, ins Ausland gehen. Missbrauch könne durch gesetzliche Regelungen verhindert werden.

Ähnlich Univ.-Prof. Andreas Obruca, Leiter des Kinderwunschzentrums der Privatklinik Goldenes Kreuz: "Für die Patienten ist das Beibehalten der derzeitigen Regelung schlecht, weil damit die Zwei-Klassen-Medizin gefördert wird."

"Das Urteil ist zu akzeptieren, aber Gesundheitsminister Alois Stöger strebt eine Liberalisierung an", heißt es im Gesundheitsministerium. - ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sieht das anders: "Im Moment steht keine Änderung der Gesetzeslage zur Debatte. "

Warum Paare ins Ausland gehen

Rund 400 bis 500 Paare aus Österreich lassen jährlich vor allem in der Slowakei, in Tschechien und in Spanien eine Eizell- oder eine Samenspende durchführen, schätzt Univ.-Prof. Andreas Obruca von der Privatklinik Goldenes Kreuz. Alleine in seinem Zentrum sind es jährlich rund 100 Paare, die für eine solche Behandlung in eine Tochterklinik nach Bratislava fahren.

"Der häufigste Grund für eine Eizellspende ist ein verfrühter Wechsel vor 40, der oft genetische Ursachen hat - es war also auch die Mutter der jeweiligen Frau bereits davon betroffen", sagt Obruca. Oft sind es auch Frauen, die nach einer Operation keine, bzw. nach einer Chemotherapie keine funktionierenden Eierstöcke mehr haben. "Und es sind Frauen, die schon viele erfolglose IVF-Zyklen mit eigenen Eierzellen hinter sich haben." Die slowakischen Eizellspenderinnen erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung von 800 bis 1000 €.

Kommentare