Mexiko stellt Verbreitung von Rachepornos unter Strafe

Eine Frau blickt verstört auf ihr Handy.
Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorgesehen

In Mexiko wird die Weitergabe von Bildern sexuellen Inhalts in Digitalmedien ohne die Zustimmung der dargestellten Personen landesweit unter Strafe gestellt. Die Abgeordnetenkammer verabschiedete das "Olimpia-Gesetz", das dafür Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorsieht, am Donnerstag mit 446 Stimmen bei nur einer Gegenstimme. Im November hatte bereits der Senat, das Oberhaus des mexikanischen Parlaments, seine Zustimmung erteilt.

Das Gesetz ist nach einer jungen Frau namens Olimpia Coral benannt. Im Jahr 2013, als sie 18 Jahre alt war, hatte ihr damaliger Freund ein Sex-Video von ihr gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht, das weit verbreitet wurde. Coral überlebte drei Suizidversuche, später wurde sie zur Aktivistin. In ihrem Heimatbundesstaat Puebla sorgte sie dafür, dass das, was ihr widerfahren war, verboten wurde. Seitdem verabschiedete auch die Mehrheit der anderen Bundesstaaten entsprechende Gesetze.

Das künftig landesweit geltende Gesetz verbietet neben der ungenehmigten Weitergabe intimer Fotos oder Videos - auch Rachepornos genannt - auch die Förderung sexistischer Stereotype und die Verherrlichung geschlechtsspezifischer Gewalt oder Hassrede in digitalen Medien. Bestraft werden kann dies mit drei bis sechs Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 89.600 Peso (rund 3.700 Euro). Als strafverschärfend gilt es, wenn ein Täter eine Liebesbeziehung zum Opfer hat oder gehabt hat.

In Mexiko werden im Schnitt rund zehn Frauen am Tag umgebracht. Von den mehr als 3.700 Morden an Frauen im vergangenen Jahr wurden 967 als Femizide eingestuft - also als Morde aufgrund des weiblichen Geschlechts der Opfer.

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