Tiroler Leerstandsabgabe erweist sich endgültig als Rohrkrepierer
Mit 30. April endete in Tirol die Frist, innerhalb derer sich Immobilienbesitzer in der jeweiligen Gemeinde zur Zahlung einer Leerstandsabgabe für 2023 melden mussten. Die wird nach Einführung Anfang des Vorjahres dann fällig, wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ohne triftigen Grund leer stehen gelassen wird.
Die Idee dahinter: Reine Anlegerimmobilien sollten so dem freien Wohnmarkt zugeführt werden, das größere Angebot die Mietpreise im überteuerten Bundesland drücken. Dass der Ansatz nicht funktioniert, hat sich im besonders teuren Pflaster Innsbruck abgezeichnet.
7.000 Wohnungen leer
Dort waren, wie berichtet, bis kurz vor Ablauf der Frist gerade einmal 50 Leerstandsmeldungen eingegangen. Im März stand man bei gerade einmal 23. Gestützt auf ein Monitoring geht man in der Stadt aber davon aus, dass es rund 7.000 Wohnungen gibt, in denen 2023 über ein halbes Jahr weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet waren.
Nun liegen erstmals auch Zahlen für das ganze Bundesland vor. Wie die Tiroler Tageszeitung am Montag berichtete, wurden bis zum Stichtag lediglich 900 leer stehende Wohnungen an die Gemeinden gemeldet. In 700 dieser Fälle wurde noch dazu ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht.
Das Landesgesetz sieht etwa vor, dass keine Abgabe zu zahlen ist, wenn eine „zeitnahe“ Nutzung nachgewiesen werden kann – ein ziemlich dehnbarer Begriff. Innsbrucks inzwischen abgewählter Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hatte aber auch kritisiert, dass die Gemeinde Eigentümer nicht einmal direkt anschreiben darf, um sie auf eine mögliche Zahlungspflicht hinzuweisen.
Datenverknüpfung notwendig
Sie auszumitteln, wäre durch eine Koppelung des Gebäude- und Wohnregisters mit dem Zentralen Melderegister möglich.
In so einer Verschneidung sieht aber die schwarz-rote Landesregierung, wie berichtet, mögliche Verstöße gegen Datenschutzrechte. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hatte Willi zuletzt Schützenhilfe gegeben und die Bedenken als grundlos eingestuft.
In Reaktion darauf pochten Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) und sein Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) auf eine rechtliche Klarstellung des Justizministeriums. Von dort heißt es auf KURIER-Anfrage: „Das Anliegen ist eingelangt und wird derzeit bearbeitet.“
Novelle geplant
Mattle gestand aber bereits ein: „Wenn wir bei der Leerstandsabgabe in die Gänge kommen wollen, wird ein Verschneiden unauskömmlich sein.“ Das könnte Teil einer Novelle sein, die im Herbst kommen soll.
Für Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint liegt die Hauptschuld daran, dass die Leerstandsabgabe nicht funktioniert, in der falschen Systematik der Regelung: Sie sei so konzipiert, „dass sich Eigentümer von Wohnraum, der mindestens sechs Monate leer steht, selber bei der Gemeinde melden und die Leerstandsabgabe zahlen müssen.“ Diese Systematik der „Selbstanzeige“ sei falsch, kritisierte Sint in einer Aussendung.
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