In Innsbruck erweist sich Leerstandsabgabe als zahnlos

In Innsbruck erweist sich Leerstandsabgabe als zahnlos
Mindestens 3.500 Wohnungen sind in der Tiroler Landeshauptstadt unbelegt, bisher nur 23 Abgabemeldungen

Anleger, die Immobilien nur als reines Investment kaufen, sie dann sogar lieber leer stehen lassen, als sie zu vermieten und damit der Bevölkerung Wohnraum entziehen: Mit diesem Missstand haben viele Ballungsräume in Österreich, in denen die Mieten immer unerschwinglicher werden, zu kämpfen.

Wie groß das Problem ist, kann in Innsbruck – einem Hotspot des zunehmend unleistbaren Wohnens – besonders gut nachvollzogen werden. Hier findet ein kontinuierliches Leerstandsmonitoring statt.

Neue Auswertung zum Leerstand

Obwohl dieses noch nicht den gesamten Bestand von 79.435 Wohnungen in der Tiroler Landeshauptstadt erfasst, sondern nur etwas mehr als die Hälfte, hat die jüngste Auswertung im Februar gezeigt: 3.523 Wohnungen standen mindestens sechs Monate leer, wiesen weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz auf.

Der Zeitraum ist deshalb relevant, weil ein am 1. Jänner 2023 in Kraft getretenes, noch unter Schwarz-Grün verhandeltes und beschlossenes Gesetz vorsieht, dass für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr ungenützt bleiben – bis auf einige Ausnahmen – eine Leerstandsabgabe zu zahlen ist.

Das System hakt noch

Eigentümer sollen so motiviert werden, ihre Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen. Doch in Innsbruck scheint weder das zu funktionieren, noch die Bereitschaft von Leerstandseigentümern besonders ausgeprägt, ihrer Melde- und Abgabepflicht nachzukommen. Denn bei einer Aktuellen Stunde im Gemeinderat am Donnerstag, für welche die Liste Fritz das Thema „Leistbares Wohnen in Innsbruck. Leerstand erheben, Leerstand beleben“, gesetzt hat, ließ Bürgermeister Georg Willi (Grüne) mit einer Zahl aufhorchen: „Aktuell gibt es nur 23 Menschen, die angegeben haben, sie haben eine leer stehende Wohnung und sie bezahlen diese Leerstandsabgabe.“

Die Frist zur Einmeldung eines Leerstands, für den in Innsbruck pro Monat je nach Wohnungsgröße bis zu 430 Euro zu zahlen sind, läuft für das Jahr 2023 noch bis 30. April. 23 Meldungen sind – bei auf die ganze Stadt hochgerechnet vermutlich rund 7.000 leer stehenden Wohnungen – ein kläglicher Zwischenstand. Die Stadt kann nun aber laut Willi nicht einfach durch einen Abgleich des Gebäude- und Wohnregisters mit dem Zentralen Melderegister jene Eigentümer herausfiltern und anschreiben, die wohl abgabepflichtig sind.

Brief an alle

Er habe vom Land die Auskunft bekommen, dass „eine allgemeine Erhebung möglicher Abgabenschuldner durch eine Registerabfrage“ rechtlich nicht gedeckt sei, so der Bürgermeister im Gemeinderat. Daher würden nun alle Wohnungseigentümer in der Stadt angeschrieben und auf eine mögliche Abgabenpflicht hingewiesen. Vom Land – inzwischen schwarz-rot regiert – fordert der Bürgermeister nun „eine gesetzliche Nachschärfung“.

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