Zweifel gibt es in der Tat: Der Ex-FPÖ-Chef ist bereits mit einer Anzeige konfrontiert, wonach er seinen Lebensmittelpunkt gar nicht in der Bundeshauptstadt, sondern im niederösterreichischen Klosterneuburg hat. Diese Adresse hat er kürzlich auch bei einer Klage gegen ein Medium angegeben, und auch sein Unternehmen ist dort angemeldet.
Strache erklärte, er sei nur am Wochenende in seinem Haus in Klosterneuburg. Während der Woche sei er „von früh bis spät“ im Wahlkampf unterwegs und schlafe in seiner Wohnung im dritten Bezirk.
Sein Hauptwohnsitz ist tatsächlich in Wien gemeldet. Laut Definition im Gesetz zählt aber nicht nur das, was auf dem Papier steht, sondern auch, wo sich tatsächlich „der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“ befindet – dazu gehören Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes und Wohnsitz der Familienangehörigen.
Die für Wahlen zuständige MA 62 könnte das nachprüfen, indem sie sich Strom- und Gasrechnungen vorlegen lässt oder Nachbarn in Wien und Klosterneuburg befragt.
Die Wohnsitz-Frage muss jedenfalls zweifelsfrei geklärt werden – und der Druck erhöht sich, wenn sein Lebensmittelpunkt nun auch noch durch besagte Berichtigungsanträge aus der Bevölkerung infrage gestellt wird.
Dass die Wahlbehörde es mit den Fakten lieber ganz genau nehmen sollte, haben wir bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 gelernt: Damals haben Wahlbeisitzer und Wahlleiter ja mit ihren Unterschriften bestätigt, dass die Auszählung der Wahlkarten rechtskonform abgelaufen ist. Das war aber, wie sich bei der Wahlanfechtung herausstellte, vielerorts nicht der Fall. Daraufhin gab es mehrere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung.
Anwalt Meinhard Novak hat damals einige Beschuldigte verteidigt. In Bezug auf die Wohnsitz-Frage sagt er zum KURIER: „Nach allem, was bisher bekannt ist, würde ich jedem Mandanten davon abraten, das mit seiner Unterschrift zu bestätigen.“
Die FPÖ hat übrigens schon mit einer Wahl-Anfechtung gedroht, wenn Strache antreten darf.
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