Wo Sie ab sofort eine Maske tragen müssen - und wo nicht
Als das Gesundheitsministerium in der Nacht auf den 1. Mai die neue Verordnung zur Lockerung der Corona-Maßnahmen veröffentlichte, machte sich – erneut – große Verwirrung breit.
Einer der Gründe: In der Verordnung, die bis Ende Juni gilt, heißt es, dass alle Gaststätten und Hotels geschlossen bleiben. Wirte und Touristiker, die sich aufs Aufsperren vorbereiten, waren empört.
Für Verunsicherung sorgte auch die vage bis unverständliche Ankündigung, dass Schutzmasken künftig „beim Betreten öffentlicher Orte im geschlossenen Raum“ getragen werden müssen.
Erst am nächsten Tag besserte das Gesundheitsministerium nach – und konkretisierte: Der Stufenplan zum Hochfahren der Gastronomie und Hotellerie gelte nach wie vor, heißt es. Es werde zeitgerecht eine neue Verordnung erlassen. Auch in der Öffentlichkeit sind nicht überall Masken vorgeschrieben.
Der KURIER hat die Details.
1. Welche Regeln werden nun wirklich gelockert?
Alle bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen sind mit der Verordnung vom Tisch – wobei Juristen ohnehin der Meinung waren, dass man schon bisher ohne Einschränkung vor die Tür gehen durfte.
Dass ein Meter Mindestabstand zwischen Personen aus fremden Haushalten eingehalten werden muss, ist nun aber auch in der „Lockerungsverordnung“ festgeschrieben.
1.759 Menschen sind mit Stand Freitagmorgen am Coronavirus erkrankt. Das sind laut Gesundheitsministerium um 99 weniger als noch am Donnerstag. Der Rückgang der Neuerkrankungen verlangsamte sich zuletzt aber Österreichweit gab es bisher insgesamt 15.458 bestätigte Fälle, 13.092 Menschen sind wieder genesen.
124 Erkrankte liegen derzeit auf Intensivstationen, das waren um 4 weniger als am Vortag. Insgesamt 472 Österreicher sind hospitalisiert. 74 Prozent aller Infizierten hatten einen milden Verlauf.
589 Österreicher sind an oder mit dem Coronavirus verstorben, die meisten davon mit 131 in Wien, gefolgt von 130 in der Steiermark.
Neu festgeschrieben: Paare, die nur zeitweise zusammen leben, müssen den Ein-Meter-Abstand nicht mehr einhalten.
2. Gilt in der Öffentlichkeit generell Maskenpflicht?
Nein. Im Freien ist nur auf den Sicherheitsabstand zu achten. Eine Ausnahme bilden in der neuen Verordnung die Märkte im Freien. Hier muss ab sofort auch Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
3. Was versteht man unter öffentlichen Gebäuden?
Mit der Öffnung von Geschäften, Dienstleistern und Shoppingcentern sind wieder mehr Menschen unterwegs. Dazu kommt, dass viele Arbeitnehmer wieder in die Büros zurückkehren. Das bedeutet, dass es aus Sicherheitsgründen ab sofort mehr Orte gibt, an denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (oder eines Schals) verpflichtend ist. Konkret betrifft das „öffentliche Orte in geschlossenen Räumen“.
Was aber meint das Gesundheitsministerium damit?
Zum Beispiel Bahnhöfe oder U-Bahnstationen: Bisher war das Tragen eines Mundschutzes erst bei Betreten des Verkehrsmittels vorgesehen. Nun muss die Maske schon beim Betreten der Bahnhofsgebäude getragen werden. „Wir müssen Menschen, die unterwegs sind, besser schützen“, sagt eine Ministeriumssprecherin.
Nicht immer ist es etwa bei Bahnhofszugängen möglich, den geforderten Mindestabstand einzuhalten.
Bestehen bleibt die Maskenpflicht in Geschäften und somit auch in Shoppingcentern. Und zwar selbst dann, wenn man nur bummelt und keine Shops betritt. In den Geschäften dürfen sich nur so vielen Kunden aufhalten, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Auch in den Gotteshäusern sind Schutzmasken verpflichtend. Das gilt auch für die Gottesdienste, die ab Mitte Mai wieder abgehalten werden dürfen. Auch hier gelten die Zehn-Quadratmeter-Regel sowie zwei Meter Abstand.
Noch sind nicht alle Details ausgearbeitet. Unklar ist es etwa noch, wie die Vorschriften für Ämter aussehen werden. Das Ministerium appelliert an den Hausverstand.
Als Faustregel könnte gelten: Viele Menschen in einem geschlossenen Gebäude bedeutet, die Maske aufzusetzen. Manche Regelungen sind zudem Ländersache. So sieht etwa das Land Salzburg vor, dass Begleitpersonen auf Spielplätzen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
4. Muss ich im Büro eine Maske tragen?
Laut der Verordnung ist eine Maskenpflicht nur im Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig.
Fix bestehen bleibt sie für Fahrgemeinschaften und im Taxi. In Letzterem dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen.
5. Wie sieht es mit der Gastro-Öffnung aus?
In der Verordnung wird festgehalten, dass Gastronomiebetriebe, Hotels (aber auch Freizeiteinrichtungen und Museen) geschlossen sind. Das sorgte in den Branchen für Verwirrung. Das Tourismusministerium stellte jetzt klar, dass Lokale wie angekündigt am 15. Mai und die Hotellerie am 29. Mai aufsperren dürfen. Es wird dafür eigene Verordnungen geben.
6. Und wie sieht es in den Schulen aus?
Die Schulen werden sukzessive geöffnet. Sie sind wie die Unis von der aktuellen Verordnung ausgenommen. Laut Bildungsministerium gilt auch im Schulgebäude (außer in den Klassen) Maskenpflicht. Abstand muss eingehalten werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht übrigens weiter generell ausgenommen.
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