Wo man sich bereits online von der Impfpflicht befreien lassen kann

Wo man sich bereits online von der Impfpflicht befreien lassen kann
Die Impfpflicht die seit dem 5. Februar gilt sieht auch Ausnahmen vor. Für Menschen die sich davon befreien lassen wollen, gibt es noch keine einheitliche Lösung.

Seit gut einer Woche ist die Impfpflicht in Österreich gültig. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und der Kundmachung im Bundesgesetzblatt wurde das umstrittenste Gesetz der vergangenen Jahre in Kraft gesetzt. Von der Impfpflicht umfasst sind grundsätzlich alle Österreicherinnen und Österreicher über 18 Jahre. Doch es gibt auch Ausnahmen. So zum Beispiel Schwangere, Schwerkranke aber auch Menschen, die kein Immunantwort nach einer Impfung haben. 

Jene, die von der Impfpflicht befreit werden können, dürfen das nicht bei ihrem Hausarzt erledigen. Dafür braucht es Experten. Die Bestätigungen dürfen nur von fachlich geeigneten Ambulanzen sowie von örtlich zuständigen Amts- und Epidemieärzten ausgestellt werden.

Keine einheitliche Lösung

Die Ärztekammer befürchtet einen Ansturm auf die Spitalsambulanzen für Befreiungen von der Impfpflicht. Für Vizepräsident Harald Mayer sei die Impfpflicht-Verordnung "so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann". Die Krebshilfe wiederum kritisierte, dass Krebspatienten von der Impfpflicht ausgenommen sind.

Von den Bundesländern wird zudem eine bundeseinheitliche Lösung gefordert, die den Verwaltungsaufwand für die Befreiungen minimieren soll. Aber wo und wie ist das möglich?

Den Anfang mit solch einem Online-Tool machte das Burgenland. Dort will man die Impfpflicht-Befreiungen mit einem eigenen Programm abwickeln. Dieses soll das Hochladen von entsprechenden Befunden und Attesten ermöglichen. Die Dokumente werden dann von einem Epidemiearzt geprüft. Eine persönliche Begutachtung ist nicht vorgesehen, teilte der Koordinationsstab des Landes am Mittwoch mit.

Befreiungen sollen ausschließlich von Epidemie- und nicht von Amtsärzten vorgenommen werden. Fachambulanzen werde es im Burgenland nicht geben. Zentrale Stelle für Befreiungen sei das Online-Tool, so der Koordinationsstab. Einen Antrag können alle Burgenländer über 18 Jahre stellen, die schwanger sind, vor weniger als 180 Tagen infiziert waren, auch nach dreifacher Impfung nicht auf diese ansprechen oder aus medizinischen Gründen keine Immunantwort bilden bzw. nicht ohne Lebensgefahr geimpft werden können. Das Tool soll in den kommenden Tagen aktiviert werden.

Tirol zieht nach

Auch in Tirol hat man - mangels einer bundesweit einheitlichen Lösung, wie Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) in einer Aussendung betonte - ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge eingerichtet. Ab Montag können Unterlagen digital eingereicht werden. Diese würden dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es.

Wer etwa chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe unter geltend machen. Personen, die mit dem Internet nicht vertraut sind und keine Möglichkeit zur Online-Einbringung haben, können die Unterlagen im Ausnahmefall postalisch einbringen.

„Bei der Impfpflicht und dem dazugehörigen Gesetz handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von vier Parteien und der gesamten Bundesregierung“, stellte  Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein trotz Kritik aus den Bundesländern klar. Zu einer Einigung zwischen Bundesregierung und Ländern sei es bei der Landeshauptleutekonferenz vergangenen November gekommen. Es sei dabei mehrmals „klar kommuniziert“ worden, dass es keine bundesweite Plattform für Impfbefreiungen geben wird.

Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) hatte zuvor dem Ressort Mücksteins „unkoordiniertes Vorgehen“ vorgeworfen: „Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht und die Probleme, die im Vollzug entstehen, nicht gelöst - die Länder müssen es jetzt richten.“

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sprach in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) von „Kindesweglegung“. Man müsse nun Feuerwehr spielen für das, was der Bund nicht geleistet habe: Keine bundeseinheitliche zentrale Plattform, keine Klärung der datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und keine Einrichtung eines Impfregisters. Daher hätten am Montag die Bundesländer eine Koordinationsgruppe eingerichtet.

Auch Niederösterreichs LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP) und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) verwiesen am Dienstag darauf, dass zuletzt mehrere Versuche, offene Fragen mit Mückstein zu klären, gescheitert seien. Nun bleibe vieles unklar, etwa auch, welche Ärzte die Befreiung tatsächlich abwickeln sollen. Das Fehlen einer bundesweit einheitlichen Lösung habe zur Folge, dass es in jedem Bundesland eine eigene Plattform mit teils unterschiedlichen Zugängen geben werde.

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