Wiener Folter-Prozess: Zwei Assad-Schergen zu je acht Jahren Haft verurteilt
Es sind Szenen, die sich tief ins Gedächtnis der Prozessbeobachter eingebrannt haben: Zeugen, die von systematischer Folter berichten. Von Schlägen mit Kabeln und Metallstangen auf die Fußsohlen. Von der Foltermethode des „fliegenden Teppichs“, bei der Gefangene auf ein Brett geschnallt und verbogen werden, bis die Wirbelsäule bricht. Von sexualisierter Gewalt und Demütigung. Von Menschen, die in den Folterkammern von Rakka verschwanden und nie wiederkehrten.
Nach dreizehn Verhandlungstagen wurde am Montag am Wiener Landesgericht das Urteil in einem aufsehenerregenden Völkerrechts-Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Assad-Regimes gesprochen. Erstmals wurde in Österreich das sogenannte Weltrechtsprinzip angewandt.
Khaled Al-Halabi, ein früherer Brigadegeneral und Leiter der berüchtigten Abteilung 335 des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes, wurde wegen Folter, schwerer Nötigung, geschlechtlicher Nötigung und einer Vielzahl schwerer Körperverletzungen zu acht Jahren verurteilt.
Moussab Abou Rokbh, der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Rakka, erhielt wegen schwerer Nötigung, geschlechtlicher Nötigung und schwerer Körperverletzung acht Jahren Haft.
Laut Staatsanwalt zeigten bei Verurteilten „weder Reue noch Nachsicht“. Beide Männer lebten jahrelang unbehelligt in Österreich, bevor die Justiz im Dezember 2024 zuschlug. Al-Halabi sitzt seither in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Der Prozess hat weit über Österreichs Grenzen hinaus Beachtung gefunden.
Operation White Milk
Die 165 Seiten lange Anklageschrift zeichnete das Bild von zwei Schergen der Assad-Diktatur, die in Rakka ein Regime des Terrors errichtet hatten. In manchen Berichten wird Rokbh sogar als „Todesengel von Rakka“ bezeichnet.
Wie die beiden nach Österreich kamen, ist Teil einer brisanten Geschichte, die der KURIER recherchiert hat: Demnach spielten bei der Operation „White Milk“ das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und der israelische Geheimdienst Mossad eine Rolle. Al-Halabi soll als Mossad-Informant gedient haben – und erhielt dafür offenbar Schutz, eine Wohnung und schließlich Asyl in Österreich.
Die Anklage warf den beiden Männern Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung und eine Vielzahl schwerer Körperverletzungen an insgesamt 21 Zivilisten vor. Der Tatzeitraum: 2011 bis 2013, die Hochphase des syrischen Bürgerkriegs und der brutalen Niederschlagung der Protestbewegung gegen das Assad-Regime.
Der Prozess in Wien war aus mehreren Gründen historisch: Erstmals kommt in Österreich das sogenannte Weltrechtsprinzip zur Anwendung. Es ermöglicht die Strafverfolgung schwerster Verbrechen wie Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – unabhängig davon, wo sie begangen wurden und welche Nationalität Täter oder Opfer haben.
„Böse Sachen passiert“
Beide Männer versuchten vor Gericht, ihre Rolle im syrischen Staatsapparat herunterzuspielen. „Das Verfahren betrifft eines der dunkelsten Kapitel der syrischen Geschichte“, sagte Al Halabis Verteidiger Timo Gerersdorfer. Über den Bürgerkrieg als Ganzes könne im Wiener Gerichtssaal aber nicht geurteilt werden. „Die Anklage sieht in meinem Mandanten den allmächtigen Chef“ – das sei er aber nicht gewesen. Bei der berüchtigten Untersuchungskommission seien „böse Sachen passiert“, sein Mandant habe ihr aber nicht angehört. Er sei nicht aus Überzeugung zum Militär gegangen, sondern weil das für Nicht-Alewiten die einzige Aufstiegsmöglichkeit gewesen sei.
Kein Zeuge habe im Laufe des Prozesses belegen können, dass Khaled Al Halabi bei den Misshandlungen anwesend gewesen sei. „Er hat wirklich mit dem Regime gebrochen. Er ist geflohen und hat seine Familie seit Jahren nicht gesehen“, betonte Gerersdorfer. Für den Fall eines Schuldspruchs verwies er auf „zahlreiche Milderungsgründe“: Die Taten lägen 13 Jahre zurück, seither habe sich sein Mandant wohlverhalten.
„Wie verhält man sich in einer Diktatur?“
Auch der Verteidiger des Zweitangeklagten konzentrierte sich in seinem Schlussplädoyer auf den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung – bei einer Verurteilung in diesem Punkt droht eine höhere Strafe. Es habe sich um einen „furchtbaren Gewaltexzess“, aber kein Sexualdelikt gehandelt. Auch Gerersdorfer hielt diesen Anklagepunkt für nicht ausreichend belegt. Er ging zudem auf Vergleiche mit der NS-Zeit ein: „Wir sind alle gesegnet durch die späte Geburt. Keiner von uns muss sich die Frage stellen, wie man sich wirklich in einer Diktatur verhält. (...) Man will natürlich von allen, dass sie sich wie ein Held verhalten. Aber kann man das von jedem verlangen?“
„Gerechtigkeit dafür wird es nie geben“
Den Ausführungen der Staatsanwaltschaft schlossen sich im Wesentlichen auch die Opfervertreterinnen an. „Sie werden ihr Leben lang unter den Folgen leiden. Gerechtigkeit dafür wird es nie geben, aber es gibt als Opfer die Möglichkeit auf ein wenig Gerechtigkeit, indem man zumindest die Täter zur Rechenschaft zieht“, sagte eine Vertreterin der NGO Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), die 18 Opfer vertritt. „Die Intention war, größtmögliches Leid und Trauma zu verursachen.“
Auch Nadja Lorenz, Vertreterin zweier weiterer Opfer, hielt die Verteidigung für unglaubwürdig. Der Erstangeklagte hätte „nicht dort verharren müssen“, er hätte seinen Dienst quittieren können. Dass er von den Folterungen in dem Gebäude nichts mitbekommen habe, sei undenkbar. „Die Schreie der Gefolterten waren im ganzen Gebäude zu hören.“ Eine zentrale Frage dieses Prozesses sei die nach der Verantwortung des Einzelnen in einem Unrechtsregime. Der Erstangeklagte habe „keinen Schritt gesetzt, damit das, was wir heute gehört haben, nicht passiert wäre. Und er war der Oberste in der Befehlskette“, so Lorenz.
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