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Prozess gegen "Folter-General" beginnt in Wien

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei ehemaligen Funktionären des syrischen Staatsapparats vor, an schweren Misshandlungen von Regimegegnern beteiligt gewesen zu sein. Der General war Teil der "Operation White Milk".
Vienna Regional Court to decide on Austrian businessman Rene Benko's pre-trial detention

Zusammenfassung

  • In Wien beginnt ein international beachteter Prozess gegen zwei ehemalige syrische Funktionäre wegen mutmaßlicher Folter und Misshandlungen von Regimegegnern zwischen 2011 und 2013.
  • Die Angeklagten, darunter Ex-Brigadegeneral Khaled A., sollen laut Anklage in Rakka mindestens 21 Personen gefoltert haben; ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
  • Das Verfahren findet in Österreich statt, da die Angeklagten dort leben und eine Auslieferung nicht möglich ist; elf Verhandlungstage sind angesetzt.

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen beginnt am kommenden Montag ein international beachteter Prozess gegen zwei ehemalige Funktionäre des syrischen Staatsapparats. Angeklagt sind der frhere Brigadegeneral Khaled A. sowie ein ehemaliger hoher Kriminalbeamter aus Syrien. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihnen vor, zwischen 2011 und 2013 an schweren Misshandlungen von Regimegegnern beteiligt gewesen zu sein.

Laut Anklage sollen in der syrischen Stadt Rakka mindestens 21 Personen, die im Zuge der Proteste gegen die Regierung festgenommen worden waren, gefoltert und misshandelt worden sein. Khaled A. War in einer spektakulären Aktion (Operation "White Milk") vom israelischen Mossad und dem österreichischen BVT nach Österreich gebracht worden, wie der KURIER aufgedeckt hat. 

Zumindest drei Jahre wurde der mutmaßliche "Folter-General" von Österreich versteckt. Ein Prozess gegen mehrere Verfassungsschützer endete mit Freisprüchen. Bis heute ist unklar, wer die Aktion im  BVT angeordnet hat und sogar interne, geheime Akten manipulierte. 

Die Taten sollen auf Anordnung der syrischen Zentralregierung sowie des Nationalen Sicherheitsbüros erfolgt sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gewalt Teil der systematischen Niederschlagung der damaligen Protestbewegung war.

Khalid A. soll laut einem Zeugen auch Untergebene „offen dazu ermutigt haben“ zu foltern.. Alle diese Misshandlungen „sind nach europäischem Strafrecht Verbrechen“, heißt es im Bericht der Commission for International Justice and Accountability CIJA, der lange von der Justiz nicht weiterverfolgt worden war. Erst nach Ermittlungen in Frankreich und starkem diplomatischen Druck wurde auch hier ein Verfahren eingeleitet. 

Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren

Dem Erstangeklagten werden unter anderem Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie zahlreiche Fälle schwerer Körperverletzung vorgeworfen. Auch der Zweitangeklagte muss sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen beiden Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

General

General A. 

Die mutmaßlichen Straftaten liegen mehr als ein Jahrzehnt zurück. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind sie dennoch nicht verjährt, da die gesetzlichen Verjährungsfristen durch Ermittlungsmaßnahmen und erste Einvernahmen gehemmt worden seien.

Wenn "Auslandstaten" in Österreich verhandelt werden

Bei sämtlichen angeklagten Vorfällen handelt es sich um sogenannte „Auslandstaten“. Sie sollen sich in Syrien zugetragen haben. Das Strafgesetzbuch sieht die österreichische Zuständigkeit für Strafverfahren aber in bestimmten Fällen auch für im Ausland begangene Taten vor. Die Verpflichtung zur Verfolgung ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen oder wenn z.B. eine Auslieferung an den Tatortstaat nicht möglich ist. Da die Angeklagten in Wien wohnen, ist auch das Landesgericht für Strafsachen Wien in der Causa zuständig. 

Für das Verfahren sind vorerst elf Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. Der Auftakt findet am 1. Juni im Saal 103 des Landesgerichts statt. Im Gerichtssaal gilt ein generelles Film- und Fotografierverbot.

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