Wien-Anschlag: Terror hebelt den Datenschutz aus
Es war ein Routine-SMS des Netzbetreibers, aber dieses könnte den Terroranschlag in Wien quasi mitausgelöst haben. Kujtim F. hatte Tage vor dem 2. November via Notruf einen Einbruch in seinem Haus in Wien-Donaustadt gemeldet, deshalb wurde von der Polizei mittels GPS-Daten sein Standort ausgeforscht.
Unmittelbar vor dem Anschlag beim Wiener Schwedenplatz mit vier Toten erhielt der Angreifer folgende Meldung auf sein Display: „Ihre Rufnummer wurde im Zuge eines Notfalls lokalisiert und die Standortdaten an die Leitstelle LPD Wien übermittelt.“
SMS vor dem Anschlag
Die entsprechende Nachricht traf um 16:46 Uhr an, ein, der Angriff mit dem Sturmgewehr begann gegen 20 Uhr. Ob es einen unmittelbaren Zusammenhang gibt, ist aber bisher noch nicht restlos aufgeklärt.
Derartige SMS sind im Zuge des Datenschutz seit Jahren vorgeschrieben, schließlich soll jeder Bürger erfahren, wenn die Polizei ihn lokalisiert hat. Doch damit könnte bald Schluss sein. Denn in einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz, die gerade in Begutachtung ist, findet sich quasi im Kleingedruckten das Aus für diese Datenschutz-Maßnahme.
Zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus von Elisabeth Köstinger.
„Das ist Anlassgesetzgebung pur. Die Verständigung über Standort-Ortungen ist eine zentrale Informationspflicht und ein wesentlicher Rechtsschutzstandard. Wenn die Polizei auf ihre Daten zugreift, haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, das zu erfahren“, sagt Douglas Hoyos von den Neos zum KURIER.
Und weiter: „Es muss sicherlich aufgeklärt werden, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Standard-SMS und dem Terroranschlag gibt. Die Polizei hätte aber auch laut geltendem Recht die Information über die Ortung aufschieben können, um die Ermittlungen durch die Verständigung nicht zu gefährden. Eine Gesetzesänderung ist daher erstens nicht notwendig und würde zweitens eine massive Einschränkung von Bürgerrechten bedeuten. Vermutlich ist das auch der Grund, warum die geplante Änderung in dieser technischen Novelle und gänzlich ohne Begründung in den Erläuterungen versteckt wird.“
Nicht verhältnismäßig?
Für Ärger sorgt, dass die Polizei so künftig auf Telekommunikationsdaten zugreifen kann, der Betroffene das aber nicht mehr erfährt. Für die Neos sei das nicht verhältnismäßig, dass nun die Verständigung für alle gekippt wird.
Vorerst keine Gesetzesänderung gibt es jedenfalls, weil dem Terroristen trotz einschlägiger Vorstrafen kein Waffenverbot erteilt worden ist. Entsprechendes hatte der KURIER bereits kurz nach dem Angriff berichtet, nun bestätigte das auch Innenminister Karl Nehammer in einer parlamentarischen Anfrage. Eine Begründung für dieses Versehen gab es in dem Dokument allerdings nicht.
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