Wenn Kinder töten: Aufschrei nach massiver Unterdrückung
Der tödliche Stich ging genau ins Herz der Mutter. Ein 14-Jähriger sitzt derzeit in der Jugendstrafanstalt Gerasdorf wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Der 140 cm kleine und 40 Kilogramm leichte Bub hat eingestanden, in Kirchschlag (Bezirk Wiener Neustadt) auf seine Mama im Zuge eines heftigen Streits eingestochen zu haben. „Den Tötungsvorsatz bestreitet er“, sagt Anwalt Ernst Schillhammer.
Mangelhaft betreut und vernachlässigt
Nach Informationen vom Onkel des Kindes, der Fürsorge, sowie der Polizei und Nachbarn, wurde das Kind jahrelang durch seine kranke und zum Alkohol neigende Mutter nur mangelhaft betreut und teils vernachlässigt. Nach heftigen Auseinandersetzungen mussten auch Jugendwohlfahrt und Polizei einschreiten.
Ob es in dem Fall überhaupt zu einer Mordanklage kommt, hängt vor allem vom psychiatrischen Gutachten des Gerichtssachverständigen Peter Hoffmann ab. Er soll die Zurechnungsfähigkeit des verdächtigen 14-Jährigen zum Tatzeitpunkt klären. Sollte eine „entwicklungsbedingte verzögerte Reife“ bei dem Jugendlichen festgestellt werden, könnte der Bub auch völlig straffrei ausgehen.
Der prekäre Fall zeichnet deutliche Parallelen zu einer ähnlichen Bluttat, weiß der Wiener Anwalt Martin Preslmayr. Im Sommer 2017 erstach der damals 18-jährige HTL-Schüler Johannes S. im Bezirk Bruck/Leitha seinen 59-jährigen Vater mit einem Messer. Wegen Mordverdachts wurde der Schüler zunächst festgenommen und zu anderen Schwerkriminellen in U-Haft gesteckt. Nach einigen Wochen bekam ihn Preslmayr frei. Es kristallisierte sich heraus, dass der Jugendliche nicht mit Tötungsvorsatz handelte, sondern sich nur gegen den tyrannischen und oft handgreiflichen Vater verteidigte.
Die ganze Familie soll damals unter den Alkohol beeinträchtigten Exzessen des Familienoberhauptes gelitten haben. Ein jahrelanger Druck, der sich in der Tropenhitze des 4. August 2017 entlud. Verurteilt wurde Johannes S. im Vorjahr schließlich nicht wegen Mordes und auch nicht wegen Totschlags. Wegen einer „geringen Notwehrüberschreitung“ gegen den handgreiflichen Vater lautete das Urteil ähnlich wie bei Verkehrsunfällen mit Todesopfern auf „fahrlässige Tötung“.
Mit sechs Monaten bedingt blieb dem Burschen eine weitere Haft erspart. Er benötigte zwar Therapie, konnte seine Schulausbildung aber fortsetzen.
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