Zwei Milliarden investierte die Republik im Jahr 2003 in den Ankauf der Eurofighter. Im Gegenzug sollte es Gegengeschäfte für österreichische Firmen mit einem Volumen von 4 Milliarden geben. „Bei diesen großen Summen wollten auch andere Leute mitnaschen“, sagt die Oberstaatsanwältin am Mittwoch im Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Darunter sollen auch die beiden Angeklagten gewesen sein. Ihnen wird Untreue und falsche Beweisaussage vorgeworfen. „Wie geht das Mitnaschen am einfachsten?“, fragt die Oberstaatsanwältin und präsentiert gleich die Antwort: „Indem man Berater- und Managementverträge abschließt.“
Angeklagt ist ein 75-jähriger ehemaliger Unternehmensberater und Lobbyist sowie ein Mitarbeiter. Acht Millionen sollen sie vom Eurofighter-Hersteller EADS kassiert haben. „Für nichts“, sagt die Anklägerin.
Von dem Geldsegen ist am Mittwoch allerdings nichts mehr übrig. Der ehemalige Lobbyist gibt an, eine Pension von 1.380 Euro zu kassieren. Zudem sei er in Privat- und Firmeninsolvenz.
Die Angeklagte bekennen sich „nicht schuldig“ und verweigern die Aussage. Auf Anraten ihre Anwälte. Denn: „Das Ganze liegt 20 Jahre zurück. Wissen Sie noch, was Sie vor 20 Jahren gemacht haben?“, meint Rechtsanwalt Johann Pauer. „Abgesehen davon ist das alles verjährt.“
Laut Anklage gründeten die beiden Männer damals in London die Firma „City Chambers“. „Mit einem Schein-Geschäftsführer.“
In einer schriftlichen Stellungnahme die dem Richter vorliegt, erklärt der 75-Jährige, dass EADS im Jahr 2001 an ihn herangetreten sei um für den Eurofighter Lobbying zu betreiben. „EADS sah den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider als Gefahr für einen Vertragsabschluss.“ Es sei seine Aufgabe gewesen, über die Stimmungslage in Österreich zu berichten und vorsichtig positiven Einfluss zu üben.
Die Staatsanwaltschaft hält entgegen, dass die Entscheidung für den Eurofighter schon längst gefallen war, als die Angeklagten mit dem Lobbying begonnen haben. „Was war Ihre Leistung?“, will dann auch der Richter wissen.
In sichergestellten Dokumenten fanden die Ermittler unter anderem Termineintrage mit „W. Lüssel“ (Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel), „KH Lasser (Karl-Heinz Grasser) oder „J. Laider“ (Jörg Haider). „Ich habe damit nicht das Geringste zu tun“, sagt der Erstangeklagte. „Von wem kam denn Idee für die Verschlüsselung der Namen?“, fragt der Richter und korrigiert sich: „Ich meine die Verlüsselung der Namen.“
Antwort bekommt er keine.
Das aktuelle Verfahren ist ein Nebenstrang in einer umfangreichen Ermittlung. Und war auch Thema im U-Ausschuss.
Der Prozess wird am 18. Mai fortgesetzt. Dann mit Zeugen.
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