Waffengebrauch aus Notwehr: Was man darf und was nicht

Waffengebrauch aus Notwehr: Was man darf und was nicht
Schüsse auf Einbrecher. Ein Fall in Niederösterreich zeigt, wie kompliziert der Waffengebrauch rechtlich ist.

Ein Hausbesitzer feuert auf zwei Einbrecher, die er in seinem Wohnzimmer überrascht haben soll. Einer der mutmaßlichen Täter erleidet einen glatten Oberschenkel-Durchschuss und kann gefasst werden, der andere befindet sich noch auf der Flucht. So passiert am vergangenen Montag in St. Valentin in Niederösterreich. Bei derartigen Fällen werden auch immer wieder Rufe laut, sein Hab und Gut verteidigen zu dürfen – auch mit Gewalt. Das zeigt sich auch am Dienstag beim Lokalaugenschein beim Wohnhaus des Einbruchsopfers.

„Ich hätte genauso geschossen. Gegen Einbrecher muss man sich wehren dürfen“: Die Spaziergängerin, die Dienstagmittag in St. Valentin ihren Hund an dem Haus vorbeiführt, wo am Vorabend geschossen wurde, ist mit ihrer Meinung unter Passanten nicht alleine. Dass der 65-jährige Hausbesitzer mit einer Pistole schoss, die er illegal besaß, beurteilen Passanten und Nachbarn aber vorsichtiger.

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