"Wadln vire richten": Vize-Polizeidirektor könnte Geldbuße bekommen

Alexander Gaisch entschuldigt sich
Alexander Gaisch drohte jungem Kollegen am Notruf. Rechtlich ist der Fall fast ausgestanden: Justiz bietet Diversion an.

"Geht's no? San'S wach worden?" Und überhaupt: Wenn der junge Kollege nicht alsbald die Namen der Führungskräfte wisse, dann werde er ihm "die Wadln vire richten".

Der kurze Anruf  - samt Ausraster - machte Alexander Gaisch Ende November 2019 schlagartig österreichweit bekannt: Der damalige stellvertretende Landespolizeidirektor in der Steiermark rief eigentlich an, um ein Feuerwerk in einer Wohngegend zu melden - und rüffelte letztlich einen jungen Kollegen am Telefon nieder: Dieser konnte mit dem Namen Gaisch (("Alex Gaisch, grüß dich...")  nichts anfangen und reagierte offensichtlich nicht so, wie es der Vize-Polizeichef wünschte.

Anruf aufgenommen

Da Gaisch aber - wegen der Umleitung einer Polizeiinspektion - am Notruf landete, wurde das Gespräch aufgezeichnet - und publik.  

Das Telefonat: "Wadln vire zu richten"

Der Hofrat wurde in das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen versetzt, die Staatsanwaltschaft begann nach einer anonymen Anzeige zu ermitteln: Es bestehe der Verdacht der Nötigung, da Gaisch mit einem Disziplinarverfahren gedroht habe.

Und tatsächlich, der Strafantrag liegt nun vor: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt - an die das Verfahren aus Graz abgetreten wurde - geht vom Verdacht der Nötigung aus. Doch es muss aber nicht zu einem Prozess kommen: Die Justiz bietet Gaisch die Möglichkeit einer Diversion an, also eine außergerichtliche Einigung ohne Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung online gegenüber dem KURIER.

Geldbuße schon festgelegt

Das ist bei leichten Vergehen möglich, setzt aber "Verantwortungsübernahme" voraus. Bei einer solchen Variante bleiben Betroffene gerichtlich unbescholten.

Gaisch hat nun 14 Tage Zeit, um das Diversionsangebot anzunehmen. Die Höhe der dann zu begleichenden Geldbuße ist ebenfalls schon festgesetzt, ihre Höhe wurde von der Staatsanwaltschaft am Montag aber nicht bekannt gegeben.

Gegen den Juristen wurde auch ein polizeiinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Es ruhte, solange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefen. Gaisch' Führungsposten wurde seither übrigens nicht nachbesetzt.

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