Notruf-Affäre: "Solche Aussagen sind nicht duldbar"
Fast zwei Monate lang war es still um die Notruf-Affäre um den Vize-Polizeichef der Steiermark, Alexander Gaisch. Nun gibt es aber wieder etwas zu hören respektive zu lesen: Die erste von drei parlamentarischen Anfragen zum "Wadln vire richten"-Sager des Hofrates liegt vor.
"Wadeln vire richten" ist "nicht duldbar"
Grüne bohrten nach
David Stögmüller, Nationalratsabgeordneter der Grünen, hatte sie am 28. November eingebracht und wollte unter anderem wissen, ob "solche Aussagen duldbar sind für einen stellvertretenden Landespolizeidirektor"? Die Replik Innenminister Karl Nehammers, ÖVP, kam kurz vor Ende der Beantwortungsfrist und ist eindeutig: "Nein, solche Aussagen sind nicht duldbar."
Darüber hinaus ist die Antwort aber knapp. Immerhin erfährt man, wann Landespolizeidirektor Gerold Ortner von dem Vorfall erfuhr, am 7. September und wann das Ministerium, am 26. November - also nicht viel früher als die Medien, die (wie der KURIER) einen Mitschnitt eines Telefonats zugespielt bekamen.
Darin ist zu hören, wie sich Gaisch wegen eines Feuerwerks in seiner Wohnumgebung beschwert und einen jungen Kollegen rüffelt, der Notruf-Dienst in der Landesleitstelle hatte. Und das nur, weil der Beamte Gaisch nicht am Namen erkannte: Er drohte dem jungen Mann ein Disziplinarverfahren an und forderte ihn auf, die Namen der Führungskräfte auswendig zu lernen.
Auch darauf geht Stögmüller in seiner Anfrage ein: Ob aus so einem Grund ein "Diszi" eingeleitet werden könne, will der Mandatar wissen. Nehammer verneint. Auch seien keine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Vize-Polizeidirektor bekannt. Ein Posten, von dem Gaisch übrigens nicht abberufen wurde, er wurde laut Nehammer nur anderswo dienstzugeteilt.
Nach Bekanntwerden des Vorfalles wurde er nämlich vorübergehend dem Bundesamt für Fremden- und Asylwesen (BFA) zugeteilt, nach anfänglichem Krankenstand ist der Jurist dort nun im Dienst.
Staatsanwaltschaft ermittelt noch
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Nötigung. Behördenintern gibt es zudem eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung, die jedoch wegen der strafrechtlichen Ermittlungen ruht.
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