Video von Doping-Razzia in Seefeld: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der nächtliche Einsatz der Polizei in Seefeld hat für einen Beamten ein Nachspiel
Der Polizeibeamte hat ein Video von der Razzia geteilt, das Langläufer Max Hauke beim Blutdoping zeigte. Er muss 4760 Euro zahlen.

In der Nacht auf den 27. Februar 2019 marschiert ein Großaufgebot an Polizisten in Seefeld auf. Die Doping-Razzia im Zuge der Nordischen Ski-WM in Tirol ist erfolgreich. Trotzdem hat der Einsatz für die Exekutive einen bitteren Beigeschmack.

Bei zwei des Doping überführten ÖSV-Langläufern, Max Hauke und Dominik Baldauf, handelt es sich um Polizeisportler. Am Mittwoch, rund einen Monat nach der Razzia, gab es zudem für einen bei der Seefeld-Razzia beteiligten Beamten ein Nachspiel vor dem Landesgericht Innsbruck.

 

Video von Doping-Razzia in Seefeld: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der Polizist vor Gericht

In Whatsapp-Gruppe geteilt

Bei dem Einsatz, bei dem der 48-jährige Polizist aus Ostösterreich dabei war, wurde ein Beweis-Video im Hotelzimmer gedreht. Es zeigt Hauke inflagranti beim Blutdoping ertappt. Über Whatsapp hat der Beamte die Aufnahmen in einer privaten Gruppe geteilt. Die Mitglieder waren Polizeikollegen des Angeklagten. Von dort aus wurde das Video weiter gereicht. Der Clip fand seinen Weg ins Internet und verbreitete sich massenhaft.

Der Beamte wurde nun wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 4760 Euro verurteilt. Die Hälfte wird bedingt nachgesehen. Er muss außerdem Hauke 500 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Vergehen ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

Video von Doping-Razzia in Seefeld: Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Die Nordische Ski-WM in Tirol wurde von dem Doping-Skandal überschattet

Das Bundeskriminalamt konnte schon am Abend des 28.2.2019 ermitteln und nachvollziehen, wer das Video weitergegeben hat. Der Beschuldigte hat sich dazu geständig gezeigt.

"Ausgelieferte Situation"

Das In-flagranti-Video ist bis heute im Internet zu finden. Es war zunächst auch von einzelnen Medien online veröffentlicht worden. Der KURIER hatte darauf verzichtet – aus medienethischen und aus rechtlichen Gründen.

„Das ist eine sehr ausgelieferte, verletzbare Situation und man stellt jemanden in besonderer Weise bloß“, erklärte Medienanwalt Michael Borsky damals.

 

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