Doping-Razzia: Festgenommene Langläufer sind Polizeisportler
"Ich stehe unter Schockstarre", erklärte ÖSV-Langlauf- und Biathlonchef Markus Gandler im ORF-Interview kurz nachdem der Vorhang für den nächsten Doping-Skandal im österreichischen Wintersport in Seefeld aufging. Zwei seiner Schützlinge wurden festgenommen - und das von eigenen Kollegen. Dominik Baldauf und Max Hauke sind nämlich Polizeisportler.
Doping-Skandal: Langläufer sind Polizeisportler
"Es hat sich herausgestellt, dass an mehreren Stellen Athleten erwischt worden sind, bei unerlaubten Methoden oder beim Dopen. Leider sind zwei Athleten von uns dabei, das macht mich betroffen", sagte Gandler. Er sei von den Ermittlern um Hilfe beim Auffinden der Athleten gebeten worden.
Noch vor einem Tag war man in Tirol stolz auf das Duo. Zu einem "überraschenden 6. Platz im Langlauf-Teamsprint liefen die Polizisten Dominik Baldauf und Max Hauke, die beide ebenfalls im Spitzensportkader des Innenministeriums sind", hieß es in einer Aussendung der Landespolizeidirektion Tirol. Auch Innenminister Herbert Kickl gratulierte den Polizei-Spitzensportlern "zu diesen hervorragenden Ergebnissen". Deren Erfolge würden zeigen, dass "das Ausbildungssystem des Innenministeriums wirkt", wird Kickl zitiert.
Heute, einen Tag nach den Lobeshymnen und kurz nach dem Ausbrechen des Skandals, ist die Internet-Seite, auf der die Aussendung zu lesen war, nicht mehr aufrufbar.
BMI prüft dienstrechtliche Schritte
Baldauf und Hauke drohen auch dienstrechtliche Konsequenzen. Sie absolvieren derzeit die polizeiliche Grundausbildung, das könnte aber bald beendet werden. "Wir haben aufgrund der heute bekannt gewordenen Umstände – gemeinsam mit den Dienstbehörden der zuständigen Landespolizeidirektionen – eine sofortige Prüfung des Ausschlusses aus dem Kader der polizeilichen Spitzensportler sowie eine Prüfung der Beendigung der Dienstverhältnisse eingeleitet", erklärte der Leiter der Präsidialsektion im Innenministerium, Karl Hutter, in einer Aussendung, ohne die Namen der beiden Sportler zu nennen.
Eine Entscheidung werde nach Vorliegen der Sachverhaltsdarstellungen der Staatsanwaltschaft erfolgen. "Für das BMI gilt jedenfalls das Null-Toleranz-Prinzip, wenn es um die Anwendung von unerlaubten Wirkstoffen und Methoden zu Dopingzwecken geht", so Hutter.
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