Verunsicherung: Wo gilt die Maskenpflicht während der Geburt?

Verunsicherung: Wo gilt die Maskenpflicht während der Geburt?
In manchen Spitälern müssen werdende Mütter einen Mund-Nasen-Schutz tragen, in anderen nicht. Hebammen fordern Klarheit

Man kennt es aus eigener Erfahrung: Nach zehn Minuten im Supermarkt reißt man sich – sobald man an der frischen Luft ist – den Mund-Nasen-Schutz vom Gesicht. Endlich wieder frei atmen!

„Können Sie sich vorstellen, mit dieser Maske einen Marathon zu laufen?“, fragt Beate Kayer vom Österreichischen Hebammengremium. So muss es sich für werdende Mütter anfühlen, die derzeit ein Kind in Österreich zur Welt bringen – zumindest für manche. Denn ob für Frauen während der Geburt eine Maskenpflicht im Kreißsaal gilt, ist nicht klar geregelt. Das Gesundheitsministerium schreibt nur vor, was die anwesenden Väter zu tun haben: Sie müssen auf jeden Fall Mund-Nasen-Schutz tragen. Für werdende Mütter fehlt eine zentrale Vorgabe. Und das führt zu Wildwuchs.

In den öffentlichen Spitälern in Wien etwa müssen Frauen keine Masken tragen. In den Spitälern der Länder Burgenland und Kärnten hingegen sind sie Pflicht. In Niederösterreich ist die Handhabe überhaupt unklar. Das verunsichere alle Beteiligten, sagt Kayer vom Hebammengremium. Besonders, weil sich nicht alle Spitäler und Abteilungen an die Vorgaben zu halten scheinen, die ihre Träger ausgegeben haben – und individuelle Regeln festlegen.

In Niederösterreich etwa herrscht laut einem Sprecher der Landesklinikenholding keine Maskenpflicht für Gebärende. Das bestätigt Nicole D., die vor wenigen Tagen im Krankenhaus Zwettl entbunden hat. „Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das mit Mund-Nasen-Schutz wäre – furchtbar“, sagt sie zum KURIER. Wäre sie in einem anderen Spital der Landesklinikenholding gelandet – etwa in Neunkirchen – hätte sie die Maske jedoch tragen müssen. Was gilt, entscheidet offenbar jede Abteilung für sich.

Verunsicherung: Wo gilt die Maskenpflicht während der Geburt?

Bild aus Vor-Corona-Zeiten aus dem Burgenland: Hebamme Kabrt mit Neugeborenem

Private Entscheidung

Auch zwischen den öffentlichen Spitälern und privaten Trägern gibt es Unterschiede – sogar im kleinen Burgenland. Im Krankenhaus Oberwart, betrieben von der KRAGES, sollen Frauen im Kreißsaal einen „dünnen Mund-Nasen-Schutz“ tragen.

Das sei nötig, seit die Geburtenabteilung im März für zwei Wochen geschlossen werden musste. Ein Mitarbeiter war positiv auf Covid-19 getestet worden. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt müssen Frauen bei der Entbindung hingegen keine Maske tragen, sagt die leitende Hebamme Sonja Kabrt.

Schwierig wird es für die Hebammen, wenn in einem Kreißsaal eigentlich Maskenpflicht herrscht, die Frauen sich aber weigern. In der Praxis könnten – und wollen – die Hebammen jene Frauen, die den Mund-Nasen-Schutz ablehnen, „nicht dazu zwingen und ihn mit Gewalt raufgeben“, sagt Kayer. Je stärker die Wehen, desto schwieriger werde es für die Frauen, zu atmen. Die Hebammen geraten so in eine Zwickmühle. Denn sie wollen sich ja auch selbst schützen.

Trennung vom Kind

Viel dramatischer als die Geburt mit Maske ist laut Kayer aber die Empfehlung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), Mutter und Kind im Fall eines positiven Covid-19-Tests nach der Geburt für 14 Tage zu trennen (was in der Praxis bisher noch nicht eingetreten ist, Anm.). „Das widerspricht den Empfehlungen der WHO und kann traumatische Auswirkungen auf Mutter und Kind haben. Nach der Geburt ist Körperkontakt das Wichtigste“, sagt Kayer. Bei der Trennung „kommt es darauf an, eine individuelle Lösung zu finden“, erwidert man beim KAV. Ist es nicht möglich, Mutter und Kind getrennt daheim unterzubringen, könnte entweder die Mutter oder das Baby im Spital bleiben. Alternativ könnten beide im Spital bleiben, wobei die Mutter ihr Baby nur versorgen darf, wenn sie Schutzausrüstung trägt.

Das Hebammengremium fordert nun eine einheitliche Regelung vom Bund. Denn: Die Unsicherheit soll für alle Beteiligten enden.

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