Beleg statt glaubhaft machen
Wie berichtet, will das Gesundheitsministerium nun die Einreiseverordnung so weit präzisieren, dass die „beruflichen Zwecke“, nicht nur glaubhaft gemacht, sondern auch belegt werden müssen. Wer angeblich auf Jobsuche ist, wie es in St. Anton wohl vorgetäuscht wurde, um so Pistenzugang zu bekommen, muss etwa eine Einladung für ein Bewerbungsgespräch vorweisen können.
Beim Land Tirol, das auf diese Verschärfung gedrängt hat, ist man überzeugt, dass das Wirkung zeigt. Ein Verstoß gegen die Einreiseverordnung wird nämlich mit bis zu 1.450 Euro geahndet. Wer wiederum nicht aus beruflichen Zwecken einreist, kann auch nicht in einer touristischen Unterkunft nächtigen, ohne gegen das Beherbergungsverbot zu verstoßen.
Wer es doch tut, riskiert weitere 1.450 Euro Strafe nach dem Covid-Maßnahmengesetz – der Quartiergeber sogar bis zu 30.000 Euro.
Einen Nebenwohnsitz kann freilich jeder anmelden. Laut Innenministerium ist es Hauptzweck des Meldewesens „Menschen, die in Österreich Unterkunft nehmen, auffindbar zu machen.“
Das Gesetz unterscheide hier „prinzipiell nicht zwischen Österreichern und Unterkunftnehmern aus anderen Staaten.“ Meldepflicht besteht sowohl bei Unterkunftnahme in Wohnungen als auch in Beherbergungsbetrieben – bei Letzteren erfolgt das allerdings über das Gästeblatt.
Nur mit Jobnachweis
Nur wer länger als zwei Monate in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht ist, muss sich regulär bei der Meldebehörde – also der Gemeinde – melden. Ohne Jobnachweis ist das aber eigentlich nicht zu argumentieren.
Reisen allerdings Ausländer unter Einhaltung der Quarantäneauflagen ein und kommen in einer Mietwohnung unter, können sie sich regulär niederlassen. Derartige Wohnobjekte sind in Tourismusorten aber rar gesät.
Kommentare