Verkehrsminister Hofer will E-Roller vom Gehsteig verbannen

Ein Mann mit Kopfhörern fährt auf einem E-Scooter durch eine belebte Fußgängerzone.
Nur mit Muskelkraft betriebene Gefährte sollen künftig auf den Gehsteig. Der Beschluss einer StVO-Novelle ist bis 2019 geplant.

Gehören E-Roller auf den Gehsteig, den Radweg oder gar auf die Straße? Die Antwort auf diese Frage fällt in Österreich derzeit uneinheitlich aus – und wird außerdem neu verhandelt.

Wie berichtet, gelten E-Roller laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich als Kleinfahrzeuge. Damit sind sie für das Fahren auf dem Gehsteig vorgesehen.

Ein Junge fährt mit einem Elektroroller, auf dem ein kleines Mädchen steht.

Nicht immer werden die Roller StVO-konform genutzt.

Hoverboards und E-Einräder übrigens auch. An diese Rechtsansicht halten sich bis dato alle Bundesländer – bis auf Wien.

Wien ist anders

Die Bundeshauptstadt erkennt E-Scooter nicht als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrräder an – was Vertreter des Magistrats vergangenen Donnerstag bei einem E-Scooter-Gipfel erneut bekräftigten.

Folglich sind elektrisch betriebene Roller in Wien nicht auf dem Gehsteig zugelassen, sondern auf Radverkehrsanlagen. Ist eine solche nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Ein Mann in Anzug spricht vor Mikrofonen, mit österreichischer und EU-Flagge im Hintergrund.

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ)

Weg vom Gehsteig

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) will diese Regelung – zumindest in Teilen – nun in ganz Österreich umsetzen.

„Um den Schutz der Fußgänger zu gewährleisten“, sollen künftig nur noch mit Muskelkraft betriebene Geräte (etwa Skateboards oder Micro-Scooter) auf dem Gehsteig fahren – und zwar in Schrittgeschwindigkeit, teilt eine Sprecherin auf KURIER-Anfrage mit.

 

E-Roller sollen dagegen primär auf Radwegen unterwegs sein. Sind solche nicht vorhanden, sollen sie - in Schrittgeschwindigkeit - auf den Gehsteig ausweichen dürfen. Die Fahrbahn sei wie bisher für Autos, Busse, Motorräder und – bei Bedarf – Fahrräder vorgesehen.

Eine entsprechende Adaption der StVO solle bis Mai nächsten Jahres fixiert werden: „Ziel ist, eine Übersicht für Verkehrsteilnehmer zu schaffen, welches Fahrzeug bzw. fahrzeugähnliches Gerät auf welchen Flächen genutzt werden kann.“

Eine Person fährt auf einem elektrischen Einrad mit der Aufschrift „King“.

Wo E-Einräder künftig fahren sollen, ist noch offen

Unklar ist dagegen, welche Verkehrsflächen Hoverboard- und E-Einrad-Fahrer zugewiesen bekommen werden.

Diese Frage werde im Zuge der Novellierung wahrscheinlich auch diskutiert, aktuell lasse sich das nicht beantworten, heißt es auf Nachfrage aus dem Ministerium.

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