UVP-Affäre in der Steiermark: Rechnungshof rügt Behörde

UVP-Affäre in der Steiermark: Rechnungshof rügt Behörde
In mindestens drei Verfahren waren seitens der UVP-Behörde Bescheide mit Projektwerbern oder deren Bevollmächtigten abgestimmt worden

Der Rechnungshof (RH) in Wien hat auf Verlangen des steirischen Landtags die Abwicklung von Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter die Lupe genommen und Kritik geübt: „Das Erstellen von Bescheiden darf nicht an Externe ausgelagert werden“, hielt der RH fest.

In mindestens drei Verfahren waren seitens der UVP-Behörde Bescheide mit Projektwerbern oder deren Bevollmächtigten abgestimmt worden. Ob die Sachverhalte strafrechtlich relevant seien, ließ der RH offen.

Textteile übernommen

Kernthema der Prüfung war, wie Bescheide im Rahmen der UVP zustande kamen. Prüfzeitraum waren die Jahre 2015 bis 2021. „Es zeigte sich: Bei mindestens drei Verfahren wurden Textteile beziehungsweise Formulierungen von Projektwerbern an Bedienstete der UVP-Behörde übermittelt, die sich mitunter wortident in Bescheiden wiederfanden“, hieß es in dem am Freitag veröffentlichen RH-Bericht.

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Die Durchführung von Bewilligungsverfahren sowie die Erstellung von Bescheiden seien aber hoheitliche Kernaufgaben, die nicht an Externe ausgelagert werden dürfen.
 

Bei den zumindest drei Verfahren lag ein E-Mail-Verkehr von Bevollmächtigten der Projektwerber an Bedienstete der UVP-Behörde vor, der Textteile beziehungsweise Formulierungen der jeweiligen Entscheidungen zum Inhalt hatte, hieß es in einer Aussendung des RH.

Ein Vertreter der UVP-Behörde habe der Projektwerberseite in mindestens zwei Verfahren Entwürfe von Bescheiden zur Abstimmung übermittelt. „Überarbeitungen eines Anwalts fanden sich zum Teil wortident in einer 'Beschwerdevorentscheidung' der Bezirkshauptmannschaft für eine Motorsportveranstaltung wieder“, ist dem Bericht zu entnehmen.

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Im UVP-Genehmigungsverfahren zum weststeirischem Pumpspeicherkraftwerk Koralm übermittelte laut RH die Geschäftsführerin eines Planungsbüros einem damaligen UVP-Referenten Textteile, etwa zur Naturverträglichkeitsprüfung und zur Interessenabwägung. Diese fanden sich großteils wortident im Bescheid vom September 2021 wieder.

Weiters übermittelte bei einer UVP-Änderungsbewilligung betreffend Wasserrecht für eine Abfallbehandlungsanlage in St. Michael in Obersteiermark die damalige Geschäftsführerin eines Planungsbüros, das den Projektwerber vertrat, einem damaligen UVP-Referenten im November 2020 Textteile zu Spruchpunkten, wasserrechtliche Konsensmengen und Auflagen, die sich großteils wortident im Bescheid vom Dezember 2020 wiederfanden.

Frage der Strafrechtlichkeit

„Inwieweit sich aus den vom Rechnungshof erhobenen Sachverhalten eine inhaltliche Einflussnahme von Projektwerberseite auf die Bescheiderstellung ableiten lässt beziehungsweise strafrechtlich relevant ist, bleibt für den Rechnungshof in Anbetracht der ihm zur Verfügung stehenden Prüfungsinstrumente offen. Auch ist eine entsprechende Beurteilung nicht seine Aufgabe“, hieß es abschließend.

Das ist wohl Aufgabe der Staatsanwaltschaft Graz, denn die ermittelt in der Causa seit November 2021.

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Der Rechnungshof empfiehlt, „dass hoheitliche Kernaufgaben - insbesondere die rechtliche Würdigung und Interessenabwägung - durch die zuständige Behörde selbst durchgeführt werden“. Abstimmungen zwischen UVP-Behörde und Projektwerbern vor Antragstellung sollten transparent und systematisch vorgenommen werden.

„Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren, um Verfahrensverzögerungen und Verbesserungsaufträge im UVP-Genehmigungsverfahren möglichst zu vermeiden.“

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