Tierhaltung in der Mietwohnung: Der Hund liegt im Detail

Tierhaltung in der Mietwohnung: Der Hund liegt im Detail
Vermieter wollte Haltung in einer Wiener Wohnung untersagen. Zu Unrecht, sagt der OGH.

Geht es um Haustiere, scheiden sich die Geister. Die einen wollen nicht mit. Die anderen können nicht ohne. Doch jetzt bremste der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Vermieter in Wien ein, der einer langjährigen Mieterin die Haltung eines kleinen Hundes verbieten wollte.

Der Rechtsstreit zog sich bereit seit Jahren. Ein Paar, das in einer 90-Quadratmeter-Wohnung im Dachgeschoß lebt, wollte sich einen kleinen Hund anschaffen. Im Mietvertrag war folgende Regelung eingetragen: „Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gehalten werden.“ Also kontaktierte das Paar vorab die Hausverwaltung per eMail und ersuchte um Zustimmung. Doch die wurde verwehrt.

Das Paar hakte nach: Es handle sich um einen kleinen Hund, nicht höher als Kniehöhe. Untertags würde ihn der Mann ins Büro mitnehmen, das Tier sei also nicht unbeaufsichtigt daheim. Auch diesmal gab es eine Abfuhr. Man habe niemandem die Hundehaltung genehmigt.

Husky und Hirtenhund

Doch das stimmte nicht. In dem Wohnhaus gibt es 24 Objekte. Und auch Hunde. Unter anderem einen Husky und einen großwüchsigen ungarischen Hirtenhund. Denn es gab auch unterschiedliche Klauseln in den Mietverträgen. Und die sahen zum Beispiel so aus: „Tierhaltung ist mit Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner gestattet.“

Die Ablehnung ist schikanös, befand das Paar. Man habe grundsätzlich nichts gegen Hunde, argumentierte der Vermieter, aber: „Es gab (5) Beschwerden über Gebell und Hundekot“. Zudem seien Hunde gesellig und „zögen einander an.“ Als weitere Ablehnungsgründe wurde die Sicherheit für Kinder ins Treffen gebracht und dass Hundehaltung die Neuvermietungen schwieriger mache.

Kein triftiger Grund

Das Bezirksgericht Innere Stadt gab ursprünglich dem Vermieter recht. Doch die nächsten Instanzen vertraten die Sicht des Paares. Hundehaltung ist nicht ohne triftigen Grund zu untersagen. Und schließlich könne man vorab gar nicht sagen, ob der kleine Hunde Probleme (Lärm, Kot) machen würde. Die Tierhaltung in Wohnungen ist erlaubt – so lange sie nicht über ein gewöhnliches Maß hinausgeht.

Tierliebe
In Wien sind 55.649 Hunde gemeldet. Die meisten in der Donaustadt (8.622), gefolgt von Floridsdorf (7.106). Die wenigsten Hunde gibt es in der Josefstadt (481) und in der Inneren Stadt (483)

Kosten
Österreichweit leben laut Statistik Austria in 620.000 Haushalten Katzen, in 288.100  Hunde. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben betragen 74,80 Euro

 

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