Teilbedingte Haftstrafen für Schwindel mit Sprachzertifikaten

Symbolbild
Vier Angeklagte flogen im Rahmen der "Operation Sudoku" auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei Männer und eine Frau wurden am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Fälschens besonders geschützter Urkunden verurteilt. Die gebürtigen Nigerianer waren bei der großangelegten Operation „Sudoku“ aufgeflogen. Sie sollen Sprachzertifikate an Landsleute, die sich um die österreichische Staatsbürgerschaft bewarben, verkauft haben. Drei fühlten sich schuldig, der Vierte leugnete teilweise. Sie wurden zu teilbedingten Strafen von sieben bis zwölf Monaten verurteilt.


Auf der Anklagebank saßen ein Ehepaar und zwei Männer, alle vier sind befreundet. Der Staatsanwalt beschrieb, dass es sich um eine Tätergruppe handle, die in unterschiedlichen Rollen die Integrationsstaatsprüfungen abgelegt und weitergegeben hat. Das bedeutete, die Angeklagten mit guten Deutschkenntnissen gingen mehrfach zur Prüfung - immer mit anderen Ausweisen. Mit gefälschten Pässen sollen sie auch gehandelt haben. „Die Konsequenz ist, wir haben rund 100 nigerianische Staatsangehörige, die zu Unrecht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben“, führte der Ankläger aus. Die damit verbundenen Sozialleistungen führten auch zu einem finanziellen Schaden für den Staat.

Drei Geständnisse


Das Ehepaar und ein 60-Jähriger konnten gar nicht schnell genug betonen, dass sie sich schuldig fühlten und dass ihnen alles sehr leid täte. Weil die drei, die selbst schon jahrelang die österreichische Staatsbürgerschaft haben, alles zugaben, kürzte Richter Andreas Lenz das Verfahren ab. „Ich habe keine Fragen, alles ist klar aufgeschlüsselt“, meinte er. Nur der vierte Angeklagte. 51, beteuerte seine Unschuld in Bezug auf die Reisepässe.


Der Ehemann wurde zu zwölf Monaten, davon drei unbedingt, verurteilt. Seine Frau kam mit sieben Monaten, einem unbedingt, davon. Der 60-Jährige, der auch für einen anderen eine Führerscheinprüfung absolviert hat, muss von 18 Monaten drei unbedingt verbüßen. Acht Monate, davon zwei unbedingt, gab es schließlich für den vierten Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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