Polizeihund ist wie eine Dienstwaffe
Schon während des Verladens der Tiere war es so heiß, dass es "im Gesichtsfeld (des Beamten) blitzte". Offenbar hatte der Polizist seinem Dienstgeber verschwiegen, dass er seit seiner Jugend gesundheitliche Probleme bei Hitze habe. Dazu muss man wissen, dass ein Polizeihund als Dienstwaffe gilt, genauso wie eine Glock-Pistole. Alleine die Ausbildung kostet auch einen fünfstelligen Betrag.
"Wenn nun der Diensthundeführer (...) aus gesundheitlichen Gründen während eines solchen Einsatzes ausfällt (kollabiert), würde der Diensthund völlig unkontrolliert agieren und eine erhebliche Gefahr für die Kollegen und andere Personen, auch Unbeteiligte oder gar Kinder, darstellen. Erfahrungsgemäß stellen Bissverletzungen durch Hunde ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, in manchen Fällen endeten Hundeattacken sogar tödlich", heißt es im Urteil.
Jedenfalls fuhr der Polizist mit geschlossenen Fenstern in seinem brütend heißen Kombi nachhause. "Beim Einparken des Fahrzeuges zuhause habe er dann einen Kreislaufzusammenbruch gehabt. Er hätte noch schnell ins Haus gewollt, seine Lebensgefährtin holen", so das Urteil der Behörde.
Polizist wurde angeblich ohnmächtig
Und weiter: "Er sei jedoch auf der Wiese vor dem Haus zusammengebrochen. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er sich zunächst nicht ausgekannt und dann habe er das Auto stehen gesehen und bemerkt, dass sich die Tiere noch im Fahrzeug befinden. Daraufhin habe er versucht, den Hunden noch zu helfen. Was ihm allerdings misslungen sei." Laut dem Befund einer veterinärmedizinischen Untersuchung sind die Hunde an akutem Herz-Kreislaufversagen - einem "Hitzschlag" - gestorben.
Dass der Beamte beim Verladen der Hunde voll handlungsfähig war und ihnen auch kein Wasser gab, wird im Urteil zwar vermerkt, reichte aber auch vor dem Landesgericht nicht für eine Verurteilung. Auch gebe es keine Zeugen des Vorfalls, wird betont. Somit blieb an den Vorwürfen nur übrig, dass er eine Weisung missachtet habe, wonach bei Transporten von Hunden in der Hitze besonders auf die Kühlung geachtet werden muss. Als Strafhöhe wurde ein verhängt.
Der Polizist soll anschließend freiwillig um seine Versetzung gebeten haben. Denn dies ist von Amts wegen nach so einem Urteil nicht möglich, da dies eine unzulässige Doppelbestrafung wäre.
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