Grazer Synagoge geschändet: "Ich wollte Message setzen“

Grazer Synagoge geschändet: "Ich wollte Message setzen“
Drei Jahre Haft und Einweisung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Er hat eine fanatische, paranoide Persönlichkeitsstörung“, beschreibt der Psychiater den 32-Jährigen, der von drei maskierten Justizwachebeamten in den Gerichtssaal begleitet wird. Der Angeklagte während der U-Haft auch gegen Beamte aggressiv zeigt sich am Donnerstag gegenüber Richterin und Staatsanwalt aber betont sanft: „Ich gebe alles zu, was ich gemacht habe. Ich bereue alles.“

Das klang kurz nach seiner Verhaftung noch anders: Im August 2020 wurde der damals 31-Jährige nach mehrtägiger Fahndung aufgegriffen. Er hatte die Synagoge in Graz beschmiert und beschädigt sowie den Präsidenten der Israelischen Kulturgemeinde, Elie Rosen, mit einem Sesselbein verletzt. „Ich hasse alle Juden“, soll der Syrer, der 2013 nach Österreich kam, damals als Motiv genannt haben.

Kein IS-Bezug

Außerdem ergab eine Auswertung seines Computers, dass er im Internet nach bestimmten Begriffen gesucht habe, schilderte der Staatsanwalt am Donnerstag etwa nach „Molotowcocktail“. Beweise, dass der Syrer einer terroristischen Vereinigung wie dem IS angehörte oder damit sympathisierte, gab es aber nicht. Deshalb wurde der Mann nur wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Außerdem beantragt der Staatsanwalt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, denn der Angeklagte würde weiterhin zu Gewalttaten neigen. Der Gerichtsgutachter fordert zudem dringend eine „stationäre Psychotherapie“ für den Syrer.

Der Richterin ist dessen Geständnis aber nicht genug. „Warum sollen wir Ihnen das glauben?“, fragt sie. Der 32-Jährige kontert, es habe „nur eine Message setzen“ wollen: „Ich habe Probleme mit den Juden in Palästina, aber keinen Hass gegen sie allgemein.“ Er würde „so etwas“ nie mehr wieder machen, beteuert der Mann: „Man muss friedlich miteinander umgehen.“

Ursprünglich war der Prozess für zwei Tage angesetzt, doch wegen des Geständnisses verzichtet die Richterin auf die Zeugen. Das Urteil kommt somit bereits Donnerstagmittag: Drei Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt, nicht rechtskräftig.

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