Denn: Die Masken sollen zum Teil mangelhaft, abgelaufen und nicht zertifiziert gewesen sein. Mahmoud E. und Mohamed E. bekannten sich nicht schuldig. Letzterer dürfte nur wegen der Vornamensähnlichkeit auf die Anklagebank gerutscht sein. Die Ermittler dürften schlampig gearbeitet haben.
„Mohamed E. hat mit dem Maskengeschäft seines Bruders nichts zu tun“, sagte dessen Strafverteidigerin Daniela Leitner vor Gericht. Er hatte nur das „Pech“, dass sich sein Bruder Mahmoud bei einer Razzia durch die Gewerbebehörde (Magistrat Wien) am 17. April 2020 im Shop in der Mariahilfer Straße mit dessen Führerschein legitimierte. Damit nahm das Verhängnis seinen Lauf.
Doch eine Gegenüberstellung zwischen Mohamed E. und der zuständigen Magistratsbediensteten fand erst am Donnerstag vor Gericht statt.
Die Beamtin identifizierte seinen Bruder Mahmoud als den mutmaßlichen Shopbetreiber. In weiterer Folge wurde Mohamed E. vom Schöffengericht freigesprochen.
Indessen schilderte Mahmoud E. wortreich, wie damals ein Run auf die Masken einsetzte. Die Nachfrage war überaus gewaltig und er konnte liefern. Aber das auch nur, weil er angeblich in Baumärkten, bei Malern und Lackierern allerlei Masken zusammenkaufte.
„Ich habe 80 Prozent der Masken von österreichischen Unternehmen gekauft“, behauptete Mahmoud E. vor Gericht. Laut seinem Verteidiger Klaus Ainedter wurden keine Masken direkt aus China importiert, sondern von Zwischenhändlern in der Slowakei und auch in Rumänien.
Und dabei musste er zum Teil selbst tief in die Tasche greifen. So kaufte er 8.000 FFP3-Masken für 6,77 Euro pro Stück in Rumänien ein. Was aber bei aller Geschäftetreiberei auf der Strecke blieb, war die Qualitätskontrolle. Von den 15 Maskentypen, die beschlagnahmt wurden, hatten nur zwei eine gültige CE-Kennung, sprich eine EU-Zertifizierung.
Doch Mahmoud E. ist davon ausgegangen, dass „die Masken in Ordnung sind“. Was er offenbar nicht richtig wahrgenommen hat, war, dass er zum Teil Masken verkaufte, deren Eignung bereits im Jahr 2010 abgelaufen war. Verteidiger Ainedter: „Man kann ihm vorwerfen, dass er die Masken nicht nach Punkt und Beistrich kontrolliert hat, aber keinen Bereicherungs- und Betrugsvorsatz.“ Der Prozess wurde vertragt. K. Möchel, D. Schreiber
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