Steiermark: Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch verurteilt
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Bürgermeister einer weststeirischen Gemeinde wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll ohne rechtliche Grundlage Genehmigungen für Veranstaltungen in einem Gastgarten ausgestellt haben. Der Wirt, zu dessen Lokal der Gastgarten gehört, wurde der Anstiftung zum Amtsmissbrauch für schuldig befunden und zu 3.000 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt.
„Es darf keinen Freibrief für Bürgermeister geben“, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Es ist ein Fall von Freunderlwirtschaft“, zeigte sich Staatsanwalt Daniel Weinberger in der Verhandlung überzeugt. Er schilderte, wie es immer wieder Streit um den Gastgarten eines Lokals beim Hauptplatz gegeben hatte. Der Wirt soll dort ohne gültige Genehmigung Veranstaltungen abgehalten haben, was auch zu Lärmbelästigung für die Nachbarn geführt habe. Außerdem prangerte der Ankläger an, dass der Bürgermeister in einigen Fällen die Genehmigungen ohne Gebühren ausgestellt habe. Der Schaden für die Gemeinde beträgt rund 60 Euro, die der Bürgermeister mittlerweile aus eigener Tasche bezahlt hat.
Dem beschuldigten Bürgermeister wurde vorgeworfen, immer wieder selbst Genehmigungen ohne rechtliche Grundlage ausgefertigt zu haben. So sei eine Verlängerung der Sperrstunde nur für den Gastgarten gar nicht möglich, das könne nur für das gesamte Lokal erteilt werden, betonte der Ankläger. Dazu wäre ein Verfahren nötig gewesen „und wenn man 22 Jahre Bürgermeister ist, weiß man das“, war der Staatsanwalt überzeugt und betonte: „Die Zeit der Ortskaiser ist vorbei.“ Zur Anklage hatte ein Bescheid geführt, den der Bürgermeister vor seiner Abreise in den Urlaub in aller Eile zu Hause ausgefertigt hatte. Dieses Schriftstück machte die Polizei misstrauisch, und so kam es zu einer Überprüfung.
„Der Anklagevorwurf wackelt und hinkt gewaltig“, führte dagegen der Verteidiger des Politikers aus. „Gerade er ist kein Ortskaiser“, betonte der Anwalt und erklärte, sein Mandant habe lediglich 2020 „in einer Ausnahmezeit dafür gesorgt, dass Möglichkeiten für Aktivitäten von Jugendlichen geschaffen werden“.
Der Bürgermeister fühlte sich nicht schuldig. „Es war kein Gastgarten, es sind nur für punktuelle Veranstaltungen Stehtische aufgestellt worden“, schilderte der Angeklagte. Seine Beziehung zum Wirt sei „korrekt, aber kein freundschaftliches Verhältnis“. Von den Beschwerden der Anrainer wegen des Lärms bei den Veranstaltungen habe er „nie etwas von der BH gehört, auch nicht informell“.
Rechtliche Grundlage fehlte
Im Fall einer Veranstaltung schickte er ein Fax an die Polizei, dass alles genehmigt sei, nach Meinung der Anklage ohne jede rechtliche Grundlage. Der Beschuldigte gab an, er wollte einfach kurzfristig ermöglichen, dass alles stattfinden könne. „Man kann als Bürgermeister nicht etwas ohne Grundlagen machen, nur weil man es für gut hält“, hielt Richterin Angelika Hacker dem Angeklagten vor.
Den Staatsanwalt interessierte, um welche Veranstaltungen es sich gehandelt habe, das gehe aus den Genehmigungen nie hervor. „Es war zur Coronazeit, da konnten die Leute aus dem Lokal in den Hof gehen und dort am Stehtisch ohne Maske etwas trinken“, erzählte der Bürgermeister. „Das ist für Sie eine Veranstaltung?“, wunderte sich der Ankläger. „Eine Aktivität“, verbesserte der Befragte.
Der Wirt des Lokals fühlte sich nicht schuldig, den Politiker zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. „Sind Sie mit dem Bürgermeister befreundet?“, wollte die Richterin wissen. „Wir sind bekannt“, ging der Angeklagte auf Distanz. Die Genehmigungen habe er nur gebraucht, „damit ich bei Kontrollen etwas vorzeigen kann“. Dass diese Formulare unterschiedlich ausgesehen haben, hatte ihn nicht weiter interessiert. Die Unterscheidung zwischen Veranstaltung, Aktivität oder Gastgarten habe ihn nie beschäftigt: „Ich habe gesagt, was ich vorhabe. Stehtische aufstellen. Sonst nichts“, betonte er.
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