Verbotene Adelstitel in Österreich: Weitere Verfahren anhängig

Verbotene Adelstitel in Österreich: Weitere Verfahren anhängig
Das "von" ist Teil der Identität, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Auch Habsburg-Causa noch nicht abgeschlossen.

Es sind nur drei Buchstaben. Doch die erhitzen seit Jahren die Gemüter. Die einen bestehen auf das "von" im Namen, der Staat Österreich verbietet es. Wie berichtet, hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Das "von" als Namensbestandteil ist Teil der Identität.

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Nicht erst seit Karl Habsburg, Enkel des letzten Kaisers, vor Gericht um sein "von" auf seiner Homepage karlvonhabsburg.at kämpfte, sind die Adelstitel wieder Thema. Auch zahlreiche Personen, die behördliche Aufforderungen zur Änderung ihres Namens bekommen hatten, schlugen den Rechtsweg ein. Vorerst ohne Erfolg. Doch das Urteil des EGMR in Straßburg in der Sache Künsberg Sarre macht ihnen Hoffnung. Denn das Gericht stellte fest, dass die heimischen Behörden lange Zeit kein Problem mit dem "von" hatten. Es gebe keine Rechtfertigung, nach mehreren Jahrzehnten durch eine Namensänderung in das Privat- und Familienleben einzugreifen.

Die Künsberg Sarres sind nicht die einzigen, die den Weg zum EGMR eingeschlagen haben. Auch Egon Ellrichshausen-Rothenburg kämpft dort um seinen Namen. Oder anders ausgedrückt: Egon Conrad Freiherr von Ellrichshausen-Rothenburg.

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