Adelstitel: Wenn ein „von“ zu Ärger führt

Adelstitel: Wenn ein „von“ zu Ärger führt
Vor 100 Jahren wurde das Adelsaufhebungsgesetz erlassen, noch immer scheiden sich daran die Geister.

Niklaus von Steiger sieht sich als Teil einer Minderheit. „Und Minderheiten müssen laut Gesetz geschützt werden.“ Der Tierarzt aus Dornbirn wird zwar nicht politisch verfolgt – allerdings beschnitten. So sieht er das.

Es sind konkret drei Buchstaben, die ihm weggenommen wurden. Oder ganz korrekt: Seiner Frau. Während er, ein gebürtiger Schweizer, das „von“ im Namen tragen darf, wurde es seiner Frau verboten. Der Frust darüber war so groß, dass von Steiger sogar eine eigene Facebook-Gruppe mit dem Namen „Adelsaufhebungsgesetz“ gründete. Das Gesetz wurde am 3. April 1919 erlassen – und auch 100 Jahre später wird es noch immer heiß diskutiert.

Dass von Steiger nun ausgerechnet von Karl Habsburg, dem Enkel des letzten Kaisers, Unterstützung bekommt, freut ihn. Denn Karl Habsburg liefert sich gerade einen juristischen Streit um das „von“. Habsburg wurde vor Kurzem – nicht rechtskräftig – vom Landesverwaltungsgericht Wien verurteilt. Er hatte laut erster Instanz mit der Homepage karlvonhabsburg.at gegen das Adelsaufhebungsgesetz verstoßen.

Das Gesetz gehöre „auf die Müllhalde der Geschichte“ argumentiert Habsburg und will beim Verwaltungsgerichtshof Revision einlegen.

Adelstitel: Wenn ein „von“ zu Ärger führt

Karl Habsburg will sein "von" zurück

Kein Prinz

Von Steiger hat mit dem Hochadel nichts zu tun. Er selbst sei „grenzwertig niedrigster adeliger Abstammung“, sagt er. Dennoch wird er mit vollem Namen angesprochen. „Niemand will hier als Freiherr oder Prinz angesprochen werden. Wir wollen nur unseren Namen führen“, sagt er. Dieser Wunsch eint ihn mit einem Viertel der Mitglieder in seiner Facebook-Gruppe.

Und darunter befindet sich auch Ulrich Habsburg von Wolfsberg – so unterschreibt der ehemalige Grüne Kommunalpolitiker seine Schriftstücke. Dennoch: „Fast immer verweise ich die Menschen darauf, dass ich nicht mit einem Adelstitel angesprochen werden möchte und wenn, muss es der richtige sein.“

Innerhalb der Familie seien die Titel unwichtig, betont er. Man wisse, „dass uns der Titel eines Erzherzogs oder Erzherzogin von Österreich zusteht.“ „Erzherzog“ sei im Adelsaufhebungsgesetz nicht erwähnt, das „von“ sei in diesem Fall eine Herkunftsbezeichnung so ähnlich wie „van der Bellen“ im niederländischen Sprachraum.

Emotionen wecke das Thema bei vielen Betroffenen, weil der Adelstitel ein Teil der Familiengeschichte ist. „Diese Leistungen der Vorfahren sollten in der Republik nicht mehr gelten?“, fragt sich Habsburg. „Ohne Geschichte kann auch die beste Republik nicht leben.“ Ungefähr 0,5 Prozent der Österreicher, so schätzt Habsburg, haben einen Adelstitel. Noch 2000 Österreicher tragen ein „von“ in ihrem Namen; es werden kontinuierlich weniger. Denn die Behörden wurden angehalten, Adelstitel konsequent aus Dokumenten zu streichen.

Neuer Pass, neuer Name

Besonders häufig passierte das zuletzt beim Beantragen neuer Pässe. Das ärgert von Steiger massiv. Betroffene hätten dadurch etwa Probleme beim Reisen. „Dann haben unter Umständen die Kinder andere Namen als die Eltern.“

Von Steiger erhoffte sich Unterstützung beim österreichischen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen. Doch zwei Ansuchen auf eine Audienz wurden abgelehnt. Jetzt sucht er mit anderen Betroffenen juristische Lösungen. Bisher noch ohne Erfolg.

Das Ende der Monarchie

 100 Jahre ist es her, dass der Name einiger Österreicher schlagartig deutlich kürzer wurde. Das Adelsaufhebungsgesetz trat 1919 nach der Auflösung der Monarchie in Kraft. Seitdem ist weder ein „von“ erlaubt, noch andere Adelsprädikate wie Erlaucht, Durchlaucht oder Hoheit. Auch Wappen verloren damals ihre Gültigkeit.  Der Strafrahmen ist in diesem Fall ebenso  historisch wie das Gesetz und beträgt 20.000 Kronen. In Euro umgerechnet sind das lediglich 14 Cent.

 

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