Taxiüberfall in Oberösterreich: 17-Jähriger fasst 18 Monate teilbedingt aus
Ein 17-Jähriger, der gemeinsam mit zwei 13-Jährigen im November in Oberösterreich einem Taxilenker den Wagen geraubt und anschließend noch zwei Einbrüche begangen haben soll, ist am Donnerstag in Linz nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Der Bursch, der bereits vorbestraft war, weil er Ende 2021 bei Krawallen ein Polizeiauto angezündet hatte, versprach Besserung.
Der 17-Jährige stieg in der Nacht auf den 9. November gemeinsam mit zwei 13-Jährigen - einem Burschen und einem Mädchen - in Linz in ein Taxi. Die drei ließen sich nach Kronstorf (Bezirk Linz-Land) chauffieren. Dort soll der 13-Jährige eine Waffe in seiner Jackentasche vorgetäuscht und dem Taxilenker gedroht haben, ihn zu erschießen. Gemeinsam sollen die zwei Burschen den Fahrer verprügelt und aus seinem Fahrzeug vertrieben haben.
Dann fuhr das Trio mit dem erbeuteten Wagen davon. Unterwegs brachen die Jugendlichen in eine Supermarkt-Box ein, wo sie Lebensmittel, Getränke und Kosmetika um rund 600 Euro mitgehen ließen, später brachen sie bei einer Tankstelle eine Box mit Motoröl auf - sie brauchten Öl, weil sie das gestohlene Taxi beschädigt hatten und der Wagen Öl verlor. Sie entwendeten mehrere Packungen Motoröl. Der Wagen ließ sich aber nicht mehr flottbekommen, sodass sie schließlich mit dem Bus wegfuhren, schilderte die Staatsanwältin.
Am Donnerstag stand der 17-Jährige deshalb wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls vor Gericht. Der Angeklagte kommt aus schwierigen Familienverhältnissen und ist bereits vorbestraft: Er war 2021 dabei, als Jugendliche im Stadtteil Ebelsberg randalierten und ein Polizeiauto abfackelten - wobei er derjenige war, der den Wagen angezündet hat.
Der 17-Jährige zeigte sich reumütig und geständig. Als er nach seiner Verurteilung wegen der Sache mit dem Polizeiauto Strafaufschub bekam, habe er eine Lehre begonnen, betonte sein Anwalt. Durch die neuerliche Tat musste er dann aber doch hinter Gitter, deshalb wurde das Lehrverhältnis beendet. Der Anwalt betonte, dass sein Mandant durch die Gefängniserfahrung dazugelernt habe. Er wolle wieder einen Job suchen und habe auch einen Therapieplatz wegen seiner Drogenprobleme.
Schuldspruch
Die Staatsanwältin verlangte eine gänzlich unbedingte Freiheitsstrafe, „weil die teilbedingte keine Wirkung gezeigt hat“. Sie gab dem Burschen, der bald 18 wird, auch mit auf den Weg, dass sich die Strafdrohung von derzeit noch fünf Jahren bei neuerlichen Delikten verdoppeln würde.
Das Schöffengericht sprach den Burschen im Sinne der Anklage schuldig und verhängte eine teilbedingte Strafe von 18 Monaten. Für seine ältere, bedingt nachgesehene Strafe wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. „Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, gescheiter zu werden“, riet ihm Richter Alfred Pfeisinger. Der Bursch nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Bei den beiden zum Tatzeitpunkt noch strafunmündigen 13-Jährigen, die an dem Taxiüberfall beteiligt gewesen sein sollen, sind den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden. Die Teenager dürften zu einem losen Verbund von Jugendlichen gehören, die in unterschiedlichen Konstellationen zuletzt in mehreren Bezirken Gewaltdelikte, Einbrüche und (Auto-)Diebstähle begangen sowie gegen das Suchtmittelgesetz und das Verbotsgesetz verstoßen haben sollen. Ihre Missetaten hatten zuletzt sogar eine Diskussion um die Altersgrenze für die Strafmündigkeit ausgelöst.
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